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ALLRIS - Auszug

26.09.2018 - 3 Ratsentscheid zum ehemaligen Munitionsgelände (...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Hinterstein

 

Auf Antrag von Oberbürgermeister Starke wird der Tagesordnungspunkt vorgezogen.

 

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Beschluss

 

1.Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

2.Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines Ratsbegehrens am 18.11.2018 mit folgender Fragestellung:

 

Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 429 mit der Zielsetzung überarbeitet und so fortgeführt wird, dass der Hauptsmoorwald - wie bisher - als Naherholungsgebiet erhalten bleibt und darüber hinaus die seit Jahrzehnten abgesperrte Fläche der ehemaligen militärisch genutzten Munitionsanstalt („Muna“) zum einen Teil als neues Naherholungsgebiet und zum anderen Teil als „Grüner Gewerbepark“, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, entwickelt werden kann?“

 

 

3.Der Stadtrat beschließt für das Ratsbegehren die diesem Sitzungsvortrag als Anlage 2 beiliegende Begründung.

 

 

4.Der Stadtrat beschließt die folgenden Leitlinien zur künftigen Beachtung durch die Verwaltung:

 

a)Leitlinien zur Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 429:

 

Bei der Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 429 sind durch die Verwaltung folgende „Leitlinien“ zu beachten:

 

aa)Verzicht auf einen Standort für die Landespolizei an der Armeestraße:

 

Der bislang für die Vorhaben der Landespolizei (Polizeiinspektion Bamberg-Land, Verkehrspolizeiinspektion, PE-Trainingszentrum) vorgesehene Standort im Bereich der Armeestraße wird nicht weiter verfolgt. Diese Fläche ist aus dem Planentwurf herauszunehmen. Die Planung ist so zu überarbeiten, dass diese Fläche der Öffentlichkeit - so wie bisher - als Wald- und Naherholungsfläche zur Verfügung steht.

 

bb)Verzicht auf Gewerbeflächen nördlich der Geisfelder Straße / östlich der Armeestraße:

 

Die Entwicklung von gewerblich nutzbaren Flächen ist auf einen Teil der vormals militärisch genutzten Fläche der ehemaligen „Muna“ zu beschränken. Nördlich der Geisfelder Straße und östlich der Armeestraße werden keine Gewerbeflächen mehr geplant. Für die Realisierung von Vorhaben auf der ehemaligen „Muna“ soll insbesondere auch auf das von der Schutzgemeinschaft Alt-Bamberg vorgelegte Konzept als Orientierungshilfe, zumindest für Teilflächen, zurückgegriffen werden.

 

cc)Sinnvoller Ausbau der Armeestraße:

 

Die Planungen sollen auch künftig eine Nutzung der Armeestraße als Verkehrsverbindung vorsehen. Ein Ausbau soll dabei so schonend wie möglich erfolgen. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Eingriffe im Bereich der Armeestraße auf das unbedingt Erforderliche zu beschränken. Die Straßenbreite ist zu reduzieren. Bauliche Maßnahmen sollen möglichst auf der Westseite der Armeestraße, unter Vermeidung eines Eingriffes in vorhandenen Waldbestand, erfolgen.

 

Dabei ist westlich entlang der Armeestraße ein baulich getrennter, Geh- und Radweg vorzusehen. Die Planungen für die Errichtung sog. Flutmulden sollen entlang der Armeestraße, aus Gründen des Hochwasserschutzes (HQ 100) zum Wohle der Bürgerschaft, fortgesetzt werden. Auch Maßnahmen zum Lärmschutz sind vorzusehen, soweit diese rechtlich geboten sind.

 

dd)Naturschutzgebiet auf dem ehemaligen Schießplatz:

 

Mit der Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens soll weiterhin die künftige Ausweisung eines - mit rund 14 Hektar dann zweitgrößten  -Naturschutzgebietes in Bamberg auf einer Teilfläche des ehemaligen US-Schießplatzes verfolgt werden. Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die künftige Ausweisung eines Naturschutzgebietes durch die Regierung von Oberfranken als zuständige Fachbehörde geschaffen werden.

 

ee)Festsetzung von Ausgleichsflächen:

 

Zum Schutz von Flora, Fauna und Waldflächen ist weiterhin das Konzept der Schaffung von Ausgleichs- und Ersatzflächen umzusetzen. Dabei gilt zunächst, dass mögliche Eingriffe in den Bestand von Flora, Fauna und Wald durch Umplanung vermieden werden sollen. Ein Eingriff erfolgt nur, wenn dies zwingend erforderlich ist.

 

Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen im Bebauungsplan selbst festgesetzt werden. Damit ist verbindlich vorgegeben, dass ein Ausgleich auch tatsächlich stattfindet. Für Waldfläche gilt dabei, dass sowohl der forstbetriebswirtschaftliche Eingriff auszugleichen ist, als auch der Eingriff in den Wald als Lebensraum für Flora und Fauna. Auch dies ist in den Festsetzungen zu berücksichtigen.

 

ff)Öffnung für Naherholungssuchende:

 

Ein Teil der vormals militärisch genutzte, ehemalige Munitionsanstalt („Muna“) soll für Naherholungssuchende geöffnet werden. Aktuell ist das Gelände der ehemaligen „Muna“ eingezäunt und für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Das ehemalige Militärareal ist daher zunächst auf Altlasten- und Kampfmittelverdachtsflächen zu untersuchen und - wo erforderlich - zu sanieren. Die Sanierung soll dabei vorrangig durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als derzeitige Grundstückseigentümerin erfolgen oder im Rahmen der Kaufpreisfindung entsprechend berücksichtigt werden.

 

b)Leitlinien für den künftigen Verkauf von Grundstücken im Bereich der ehemaligen Munitionsanstalt („MUNA“):

 

Die Verwaltung wird beauftragt die derzeit laufenden Kaufverhandlungen mit der BImA mit dem Ziel fortzuführen, die Fläche der ehemaligen Munitionsanstalt („Muna“) mit rund 140 Hektar zu erwerben. Für den künftigen Verkauf von Gewerbegrundstücken an Unternehmen sind durch die Verwaltung folgenden Vorgaben zu beachten:

 

aa)Kein Verkauf an Betriebe mit einem hohen Flächenverbrauch und geringer Arbeitsplatzintensität oder keinem bzw. nur geringem Innovationspotenzial.

bb)Vorzugsweiser Verkauf an regional bereits ansässige Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe.

cc)Vorzugsweiser Verkauf an Unternehmen aus dem Stadtgebiet, deren jetziger Standort kein hinreichendes Entwicklungspotenzial mehr bietet und eine Verlagerung gewünscht wird.

dd)Vorzugsweiser Verkauf an junge Unternehmen und Existenzgründer.

ee)Vorzugsweiser Verkauf an zukunftsweisende Unternehmen.

ff)Vorzugsweiser Verkauf an Unternehmen mit einem hohen Arbeitsplatzpotenzial für alle Qualifizierungsstufen.

gg)Vorzugsweiser Verkauf an lokale Unternehmen und Betriebe, die der Stadt ihre „bisherigen Flächen“ als Wohnflächen zur Verfügung stellen.

 

c)Leitlinien für die Entwicklung eines „Grünen Gewerbeparks“:

 

Der Stadtrat beschließt ein Leitbild „Grüner Gewerbepark“ sowohl für die Planung als auch für den künftigen Verkauf von Grundstücke an Unternehmen mit folgenden Kriterien:

 

aa)Regenerative Energieerzeugung mit hohem Anteil an dezentraler Erzeugung,

bb)straßenbegleitende Regenwassermulden,

cc)Hecken bzw. ökologische Schutzmauern,

dd)begrünte Verkehrsleitelemente,

ee)fachgerechte Pflege der Gebiete,

ff)umweltfreundliche Beleuchtung und Einsatz von LED Leuchten,

gg)Gute ÖPNV-Anbindung,

hh)Vorhaltung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge,

ii)Fassadenbegrünung und naturnahe Freiflächengestaltung,

jj)Dachbegrünung,

hh)Versickerungsflächen auf eigenem Grund.

 

 

5.Der Stadtrat beschließt die Verwendung folgender Kurzbezeichnungen für den Bürgerentscheid aufgrund des Ratsbegehrens und den Bürgerentscheid aufgrund des Bürgerbegehrens:

 

r den Bürgerentscheid aufgrund des Bürgerbegehrens die Kurzbezeichnung

r den Hauptsmoorwald“   und

 

r den Bürgerentscheid aufgrund des Ratsbegehrens die Kurzbezeichnung Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „Muna“ gestalten“.

 

 

6.Der Stadtrat beschließt folgende Stichfrage gemäß Art. 18a Abs. 12 Satz 2 der Gemeindeordnung:

 

Werden die beim Bürgerentscheid „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und „Muna“ gestalten“ und beim Bürgerentscheid „r den Hauptsmoorwald“ gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet:

Welche Entscheidung soll dann gelten?

 

             Bambergs Zukunft:                  „r den Hauptsmoorwald“

             Hauptsmoorwald erhalten

           und „Muna“ gestalten“

             (Ratsbegehren)           (Bürgerbegehren)

 

 

7.r die Durchführung der Bürgerentscheide am 18.11.2018 werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:

 

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

05200.63230

Kosten des Bürgerentscheides

60.000 €

60.000 €

 

Deckung erfolgt zu Lasten folgender Haushaltsstellen:

 

Haushaltsstellenamentliche BezeichnungMinderungneuer Ansatz

 

 

 

05200.63210

Kosten des Volksentscheides

50.000 €

0 €

 

 

Mehrung

neuer Ansatz

91000.31000

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

10.000 €

58.848 €

 

Die Zuführungshaushaltsstellen sind entsprechend anzupassen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:33

Nein- Stimmen:7

 

 

Oberbürgermeister Starke verlässt die Sitzung. Zweiter Bürgermeister Dr. Lange übernimmt den Vorsitz.

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Anlagen zur Vorlage