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ALLRIS - Auszug

20.11.2018 - 5 Bebauungsplanverfahren Nr. 420 A für das Gebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Lang, Leiter Strategische Entwicklung und Konversionsmanagement

 

 

 

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Beschluss

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.Der Konversionssenat beschließt auf Grund

 

a)des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c)der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung den Bebauungsplan Nr. 420A vom 20.11.2018 bestehend aus Planzeichnung, Text und Begründung als Satzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage