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ALLRIS - Auszug

06.02.2019 - 7 Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren Nr. 91L, 247A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan „Änderung des Bebauungsplanes 91L u. 247A“.

 

3.Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, für das Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

4.Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, für das Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage