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ALLRIS - Auszug

14.03.2019 - 13 Erlass einer Satzung zur Änderung der Kulturpre...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:

Zweiter Bürgermeister Dr. Lange

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Beschluss

Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss folgender Änderungssatzung:

 

 

Satzung

zur Änderung der Satzung für die Verleihung des Kulturpreises

der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung)

 

vom….

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBL S. 796, BayRS 2020-1-1-I, zuletzt geändert durch § 10 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBL S. 400). folgende Satzung:

 

 

 

 

 

 

§ 1

 

Die Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung) vom 29. Oktober 2018 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 09.11.2018 Nr. 18) wird wie folgt geändert:

 

§ 2 (Höhe des Preisgeldes) erhält folgende Fassung:

 

Der Kulturpreis ist mit 7.500 € (i.W. Siebentausendfünfhundert Euro) dotiert.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. April 2019 in Kraft

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig: