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ALLRIS - Auszug

14.03.2019 - 9 Änderung der Richtlinien für die Ehrung der bes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:

Zweiter Bürgermeister Dr. Lange

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Beschluss

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Die Ehrungsrichtlinien werden wie folgt abgeändert:

 

 

 

Richtlinien der Stadt Bamberg

für die Ehrung der besten Bamberger Sportlerinnen und Sportler

sowie verdienstvoller Funktionärinnen und Funktionäre

I.Allgemeines

Die Stadt Bamberg ehrt jährlich ihre besten Sportlerinnen und Sportler und zeichnet verdienstvolle Sportfunktionärinnen und -funktionäre aus.

II.Voraussetzungen

1.Sportlerinnen und Sportler

a)Es werden Einzelsportlerinnen und -sportler sowie Mannschaften geehrt, die mindestens einen 2. Platz bei einer Bayerischen Meisterschaft erreicht haben.

b)Die Meisterschaft muss von einem dem Deutschen Sportbund angeschlossenen Fach­verband oder einer internationalen Dachorganisation der Sportfachverbände ausge­schrieben sein.

c)Die Sportlerin/ der Sportler oder die Mannschaft muss bei der Meisterschaft als Mitglied eines Bamber­ger Vereins oder einer Bamberger Sportgemeinschaft gestartet sein. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die betreffende Person in Bamberg oder auswärts wohnt.

d)Schulmeisterschaften werden für die Ehrung ebenfalls berücksichtigt.

e)Meisterschaften einzelner Altersklassen (z.B. Ü30, Ü40) werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für auf bestimmte Personengruppen beschränkte Meisterschaften (z.B. Studenten, Polizei).

2.Sportfunktionärinnen und -funktionäre

a)Ehrenamtliche Sportfunktionärinnen und -funktionäre, die mindestens 25 Jahre Mitglied in einem Sportverein sind und wenigstens 20 Jahre an verantwortungsvoller Stelle für das Vereinsleben oder den Sport besondere Verdienste erworben haben, werden von der Stadt ausgezeichnet.

b)Sportfunktionärinnen und -funktionäre werden durch die Stadt auch dann ausgezeichnet, wenn sie 15 Jahre lang an verantwortungsvoller Stelle im Vereinsleben stehen und gleichzeitig eine 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Fachverband nachweisen können. Die Voraussetzung einer 25-jährigen Mitgliedschaft in einem Sportverein muss von diesem Personenkreis nicht erfüllt werden.

c)Eine erneute Ehrung können ehrenamtliche Sportfunktionärinnen und -funktionäre erfahren, die bereits nach Satz 1 und 2 geehrt wurden und zwischenzeitlich seit mindestens 50 Jahren Mitglied in einem Sportverein sind und sich wenigstens 40 Jahre besondere Verdienste um den Sport erworben haben. Das Ende ihrer Tätigkeit darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.

 

d)Die Zahl der zu ehrenden Sportfunktionärinnen und -funktionäre wird in einem Jahr in der Regel auf 5 begrenzt.

 

e)Die zu ehrenden Sportfunktionäre werden vom Stadtverband für Sport vorgeschlagen.

 

 

 

III.Auszeichnungen

1.Die Stadt Bamberg verleiht

a)Einzelsportlerinnen und -sportlern, hierzu zählen auch Staffelteilnehmerinnen und

- teilnehmer sowie Bootsinsassinnen und -insassen aller Klassen, die Sportplakette der Stadt in Gold, Silber oder Bronze,

b)Mannschaften eine Urkunde in Gold, Silber oder Bronze,

c)für 25-maliges, 40-maliges- und 50-maliges erfolgreiches Ablegen des Sportabzeichens eine Ehrengabe,

d)verdienstvollen Sportfunktionärinnen und -funktionären eine Ehrengabe

 

2.Ausgezeichnet werden

a)mit der Sportplakette oder Urkunde in Bronze

der 1. oder 2. Platz bei Bayerischen oder Süddeutschen Meisterschaften

b) mit der Sportplakette oder Urkunde in Silber

der 2. oder 3. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft

c) mit der Sportplakette oder Urkunde in Gold

der 1. Platz bei der Deutschen Meisterschaft, Teilnahme an einer Europameisterschaft, Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen bzw. Paralympischen Spielen

d) mit einer Sondergabe

der 1., 2., oder 3. Platz bei einer Europameisterschaft, Weltmeisterschaft oder den Olympischen Spielen bzw. Paralympischen Spielen

IV.Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten ab dem 21.03.2019 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

3.Die Neufassung der Richtlinien gilt ab dem 21. März 2019 und ersetzt die Richtlinien vom 01.01.2012

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig:

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Anlagen zur Vorlage