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ALLRIS - Auszug

08.05.2019 - 3 Bebauungsplanverfahren Nr. 332 F vorhabenbezoge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Valier, Büro Wittmann, Valier und Partner GbR

Herr Dr. Banning, ecoSquare Regnitztal GmbH & Co. KG

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 322 F, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 08.05.2019 und den Vorhabenplänen vom 08.05.2019, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 08.05.2019 und den städtebaulichen Vertrag.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage