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ALLRIS - Auszug

08.05.2019 - 7 Bebauungsplan-Aufhebungsverfahren Nr. 91L, 247A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

 

1 Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.1 Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.2 Der Bau- und Werksenat stellt fest, dass die gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine Einwände erheben.

 

3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund:

 

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2010-1-1- I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie,

 

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c) der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung,

 

die Aufhebung des Bebauungsplanes 91 L und 247 A , bestehend aus Aufhebungsplan vom 06.02.2019 sowie Begründung vom 06.02.2019 als Satzung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage