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ALLRIS - Auszug

22.05.2019 - 4 Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr berufsmäßiger Stadtrat Hinterstein

 

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Beschluss

 

1.Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung mit der Abgabe folgender Zweckerklärung zum Erwerb der Fläche des Golfplatz-Areals an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben:

 

„Die Stadt Bamberg erklärt, dass sie den Kaufgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Bayerischen Verfassung, des Naturschutzrechtes sowie der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, namentlich als kommunale Einrichtung der Naherholung, insbesondere zur lokalen Versorgung der benachbarten Wohngebiete (Gartenstadt), gemäß Art. 11, 83, 141 Abs. 3 BV, Art. 26 i.V.m. Art. 37 BayNatSchG und Art. 7, 57 GO, benötigt. Die Nutzung von Teilen der Fläche zur Ausübung des Golfsportes soll daneben weiterhin möglich sein. Das Gelände soll auch weiterhin - zumindest aus dem Bereich der Gartenstadt im Westen sowie der Memmelsdorfer Straße im Norden - frei zugänglich sein.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage