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ALLRIS - Auszug

26.06.2019 - 3 Bahnausbau Bamberg: Verlangen der Stadt zu Kre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag:Herr Berufsmäßiger Stadtrat Beese

 

Stadtratsmitglied Grader (GAL) stellt folgenden Antrag:

 

"1.Der Beschlussvorschlag wird von der Stadtverwaltung überarbeitet mit der Maßgabe, dass alle Eisenbahnüberführungen mindestens zwei Meter breite Radwege und zwei Meter breite Fußwege in beiden Richtungen erhalten und so als Verlangen der Stadt beschlossen werden.

 

2. Der Beschlussvorschlag wird von der Stadtverwaltung überarbeitet mit der Maßgabe, dass die Eisenbahnüberführungen Moosstraße (2.2) und Zollnerstraße (2.4) als reine Umweltverbund- Unterführungen (Querung nur für ÖPNV, Radverkehr und Fußverkehr) geplant und so als Verlangen der Stadt beschlossen werden.

 

3. Der Beschlussvorschlag wird von der Stadtverwaltung überarbeitet mit der Maßgabe, dass alle Zuwegungen des S-Bahn-Halts Süd barrierefrei gestaltet und so als Verlangen der Stadt beschlossen werden."

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen:31

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Auf Antrag der Verwaltung ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag der Stadtverwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beschließt im Planfeststellungsverfahren VDE 8.1 für den Planfeststellungsabschnitt 22 folgende Verlangen in Bezug auf die genannten Kreuzungen VDE 8.1:

 

2.1          Eisenbahnüberführung (EÜ) Forchheimer Straße

-       Sollte es zum Umbau/Neubau der vorhandenen EÜ kommen, so empfiehlt die Stadt Bamberg zu prüfen, die Geh- und Radwege künftig nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnoberkante herabzuführen.

-       Soweit die 3. Zuwegung zum S-Bahn-Halt Süd nicht ausschließlich über Vereinbarungen geregelt wird, verlangt die Stadt Bamberg die Integration des Treppenzuganges in das südliche Widerlager der EÜ.

2.2          Eisenbahnüberführung (EÜ) Moosstraße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 3,50 Meter.

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 7,00 Meter (einschließlich je Fahrtrichtung ein Fahrradschutzstreifen von 1,25 Meter Breite) sowie eine Gehwegbreite von 2,00 Meter beidseitig.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger nachdrücklich, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus ein oben liegendes Tragwerk zu prüfen.

2.3          Straßenüberführung (SÜ) Pfisterbrücke

-       Die Stadt Bamberg verlangt drei Kfz-Streifen in einer Gesamtbreite von 9,50 Meter sowie Geh- und Radwege von je 2,00 Meter Breite je Richtung. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

-       Die Stadt Bamberg verlangt unter dem westlichen Widerlager die lichten Maße für eine Verbindungsstraße von der Strickerstraße zur Schwarzenbergstraße vorzuhalten mit den Maßen Gehweg 2,50 Meter, Fahrbahn 4,00 Meter, Zweirichtungsradweg 3,50 Meter und Fahrzeug-Durchfahrtshöhe 4,00 Meter.

2.4          Eisenbahnüberführung (EÜ) Zollnerstraße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 3,50 Meter.

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern sowie Gehwege von 1,80 Meter Breite beidseitig und Radwege von 2,00 Meter Breite je Richtung. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt zu prüfen, Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung herabzuführen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus die Spannweiten zu minimieren und hierzu zwischen Fahrbahn und Radweg Stützen zu prüfen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger nachdrücklich, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus ein oben liegendes Tragwerk zu prüfen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt, direkte Treppenzugänge zu den Bahnsteigen aus der Unterführung zu berücksichtigen.

2.5          Eisenbahnüberführung (EÜ) Memmelsdorfer Straße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 4,00 Meter.

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern sowie Gehwege von 1,80 Meter Breite beidseitig und Radwege von 2,00 Meter Breite je Richtung. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt zu prüfen, Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung herabzuführen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus die Spannweiten zu minimieren und hierzu zwischen Fahrbahn und Radweg Stützen zu prüfen.

-       Die Stadt Bamberg verlangt, die Existenz und Funktionsfähigkeit der nördlich angrenzenden Stichstraßen beiderseits der EÜ als Erschließungsanlagen sicher zu stellen. Für den Wegfall der Stellplätze im Rahmen des Vorhabens ist durch den Vorhabenträger dauerhaft Ersatz zu schaffen.

-       Die Stadt Bamberg bittet nachdrücklich um die Berücksichtigung einer privaten Gehwegbrücke zwischen der östlichen Stichstraße der Memmelsdorfer Straße und dem Mälzerei-Turmgebäude, ggf. im Zuge vertraglicher Vereinbarungen.

2.6          Straßenüberführung (SÜ) Kronacher Straße

-       Die Stadt Bamberg hat kein Verlangen bezüglich der Straße.

2.7          Bahnübergang (BÜ) Coburger Straße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Feldwegbrücke mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Meter sowie erforderlichenfalls Aufweitung im Kurvenbereich zuzüglich Schrammborden entsprechend den Regelwerken.

2.8          S-Bahn-Halt Süd

-       Die Stadt Bamberg verlangt die Integration einer gleismittigen Gehwegbrücke im Zusammenhang mit der Erneuerung der EÜ Forchheimer Straße. Dazu soll der Mittelbahnsteig in Richtung Süden verlängert und ein Treppenabgang im Bereich des südlichen Brückenwiderlagers zur Anbindung an den vorhandenen Gehweg der Forchheimer Straße geschaffen werden. Das Thema ist ggf. im Zuge vertraglicher Vereinbarungen zu behandeln. Die Stadt Bamberg verlangt die Barrierefreiheit für die östlichen und die westlichen Zugänge.

2.9          Eisenbahnüberführung (EU) südlicher Stadtwald

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine forstwirtschaftliche Querung von 4,00 Meter Breite und 3,60 Meter Höhe

2.10      dlicher Stadtwald

-       Die Stadt Bamberg verlangt entlang der Bahntrasse im Bereich des Stadtwaldes beidseitig Wildschutzzäune.

 

  1. Die Stadt Bamberg verlangt grundsätzlich für alle bahnquerenden Bauwerke (Unterführungen wie Straßenbrücken):

-       Hinsichtlich der resultierenden Rampenneigungen ist das Verhältnis von Überbauhöhe (zwischen Unterkante Brückenbauwerk und Gleisniveau) und technisch-statischen Lösungen bestglich auszunutzen. Dabei sollen für Gehwege maximale Steigungen von 6 Prozent, für Fahrbahnen maximale Steigungen von 8 Prozent nicht überschritten werden.

-       Im Zuge der Planung ist eine angemessene Gestaltungsqualität anzustreben.

-       Im Zusammenhang mit den Eisenbahnüberführungen ist auf eine angemessene Beleuchtung und auf die Hinführung des Radverkehrs ins Sichtfeld der Kreuzungen besonders zu achten.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Verlangen aus Ziffer 2 und 3 gegenüber dem Vorhabenträger und gegenüber der Genehmigungsbehörde einzubringen.

 

  1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Münchner Ring

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Bund als Straßenbaulastträger die Schaffung von angemessenen Gehwegen und Radverkehrsinfrastrukturen je Fahrtrichtung als Verlangen in das Planfeststellungsverfahren einzubringen, soweit der Stadt Bamberg keine Kosten entstehen.

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Stadt Bamberg in diesem Verfahren voraussichtlich noch weitere Verlangen beschließen wird, insbesondere zu den Themen

a)         rnberger Straße

b)        Anrufschranke

c)         eisenbahnquerende Kanäle und Leitungen

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Stadt Bamberg gegenüber detaillierteren Planungen zu den Kreuzungsbauwerken soweit erforderlich ergänzende bzw. aktualisierte Überlegungen bzw. Verlangen vorbringen kann bzw. wird.

 

  1. Der Stadtrat erklärt, dass die Stadt Bamberg Kaufinteresse an sämtlichen heutigen Grundstücken des Bundeseisenbahnvermögens und der DB sowie aller derer Töchter hat, soweit diese nicht unmittelbar und im engsten Sinne bahnbetrieblichen Zwecken dienen.

 

  1. Soweit die Stadt Bamberg als Grundeigentümer dauerhaft planfeststellungsbetroffen ist (insbesondere Stadtwald), verlangt die Stadt Bamberg eigentumsrechtlichen Ausgleich in wertgleichen Flächen (insbesondere Waldflächen).

 

  1. Der vorhandene Spielplatz ist zu erhalten. Soweit dies im Zuge der Planung nicht realisierbar ist, muss ein adäquater Ersatz im Stadtteil Gereuth (diesseits der Forchheim Straße) geschaffen werden.

 

  1. Damit sind die Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 24.06.2019, der BBB-Stadtratsfraktion vom 24.06.2019 sowie der BuB vom 26.06.2019 geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zu 1.:

 

Einstimmig

 

Zu 2.:

 

Einstimmig

 

Zu 2.1:

 

Einstimmig

 

Zu 2.2:

 

Einstimmig:

 

Zu 2.3

 

Einstimmig

 

Zu 2.4.:

 

Ja-Stimmen:31

Nein-Stimmen:7

 

Zu 2.5:

 

Ja-Stimmen:37

Nein-Stimmen:1

 

Zu 2.6:

 

Einstimmig

 

Zu 2.7:

 

Einstimmig

 

Zu 2.8:

 

Ja-Stimmen:28

Nein-Stimmen:10

 

Zu 2.9:

 

Einstimmig

 

Zu 2.10:

 

Einstimmig

 

Zu 3.:

 

Einstimmig

 

Zu 4.:

 

Einstimmig

 

Zu 5.:

 

Einstimmig

 

Zu 6.:

 

Einstimmig

 

Zu 7.:

 

Einstimmig

 

Zu 8.:

 

Einstimmig

 

Zu 9.:

 

Einstimmig

 

Zu 10.:

 

Ja-Stimmen:37

Nein-Stimmen: 1

 

Zu 11.:

 

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage