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ALLRIS - Auszug

03.07.2019 - 10 Bebauungsplanverfahren Nr. 307 J Bebauungsplan ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:Herr Welzel, Leitung Stadtplanungsamt

 

Stadtratsmitglied Dr. Heller nimmt gemäß Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

 

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Beschluss

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

2.Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),

c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 307 J, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 03.07.2019, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 03.07.2019.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage