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ALLRIS - Auszug

23.07.2019 - 3 Vollzug der Gemeindeordnung Festsetzung einer F...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Hinterstein

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Ferienzeit im Sinne des Art. 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Jahr 2019 auf die Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 8. September.

 

3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Überprüfung der Regelung in der Stadtrats-Geschäftsordnung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig