23.10.2019 - 5 Fußgängerbereich - Zufahrtsmöglichkeiten für mo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 23.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
2. Der Stadtrat beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzungen im Fußgängerbereich Innenstadt
(Fußgängerbereich-Satzung)
Vom
Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 22 a in Verbindung mit Art. 56 Abs. 2 des Bayerischen
Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl S. 408), und der Art. 23, 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung über die Sondernutzungen im Fußgängerbereich Innenstadt (Fußgängerbereich-Satzung) vom 04.12.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 14.12.2001 Nr. 26) wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst
„(5) Das Befahren des Fußgängerbereichs durch Taxis, die mobilitätseingeschränkte oder gebrechliche Menschen zu Ärzten und medizinischen Einrichtungen im Fußgängerbereich bringen bzw. abholen, wird unter Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit gestattet.“
Die bisherigen Absätze 5, 6 und 7 werden die Absätze 6, 7 und 8.
§ 2
Diese Satzung tritt am 9. November 2019 in Kraft.
3. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019 ist somit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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296,7 kB
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