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ALLRIS - Auszug

23.10.2019 - 5 Fußgängerbereich - Zufahrtsmöglichkeiten für mo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Haupt

 

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Beschluss

 

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Sondernutzungen im Fußngerbereich Innenstadt

 

(Fußngerbereich-Satzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 22 a in Verbindung mit Art. 56 Abs. 2 des Bayerischen

Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.Oktober 1981 (BayRS 91-1-I), zuletzt geändert durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl S. 408), und der Art. 23, 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Sondernutzungen im Fußngerbereich Innenstadt (Fußngerbereich-Satzung) vom 04.12.2001 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 14.12.2001 Nr. 26) wird wie folgt geändert:

 

§ 3 Abs. 5 wird wie folgt neu gefasst

 

(5) Das Befahren des Fußngerbereichs durch Taxis, die mobilitätseingeschränkte oder gebrechliche Menschen zu Ärzten und medizinischen Einrichtungen im Fußngerbereich bringen bzw. abholen, wird unter Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit gestattet.“

 

Die bisherigen Absätze 5, 6 und 7 werden die Absätze 6, 7 und 8.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 9. November 2019 in Kraft.

 

3. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.09.2019 ist somit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig 

 

Die Ergänzung der Worte bei Ziffer 2 des Beschlussantrages "und medizinische Einrichtungen" ergeht auf Antrag von Stadtratsmitglied Dischinger.

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Anlagen zur Vorlage