04.12.2019 - 32 Haushaltsberatungen 2020 Einzelplan 0 des Vermö...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 32
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 04.12.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix
Die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg stellt folgenden Antrag:
"Haushaltsberatungen 2020 - Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle 0208.94000 - Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
Mehrung um 200.000 €"
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 11
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Im Vermögenshaushalt 2020 sind für dringend notwendige Anschaffungen für die gesamte Verwaltung folgende Beträge bereitzustellen für
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| 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
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| € | € | € | € | € |
a) | Büroeinrichtung |
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| einschl. -maschinen |
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| - HSt. 02000.93500 - | 150.000 | 200.000 | 150.000 | 150.000 | 150.000 |
b) | Fahrzeuge einschl. |
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| Arbeitsgeräte und |
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| -maschinen |
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| - HSt. 02000.93510 - | 268.460 | 300.000 | 300.000 | 300.000 | 150.000 |
c) | IT-Ausstattungen |
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| - HSt. 06000.93560 - | 500.000 | 500.000 | 550.000 | 500.000 | 500.000 |
| Summe | 918.460 | 1.000.000 | 1.000.000 | 950.000 | 800.000 |
Mit der haushaltsrechtlichen Inanspruchnahme des einzelnen Globalbetrages während des Haushaltsjahres in Form der Mittelbereitstellung oder Mittelnachgenehmigung wird die Verwaltung beauftragt. Das Finanzreferat wird ermächtigt, für den Einzelbedarf bis zu 50.000 € nach Bedarfsfeststellung zu verfügen.
2. Dem Entwurf des Einzelplanes 0 des Vermögenshaushaltes 2020 inkl. der Liste „Übersicht zu den Globalansätzen“ wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen sowie über die „Nachschiebeliste“ der Verwaltung zugestimmt.
3. Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung aufgrund der Haushaltskonsolidierung bzw. der finanziellen Lage der Stadt Bamberg nicht erfolgen.