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ALLRIS - Auszug

04.12.2019 - 54 Änderung der Satzung über die Erhebung von Verw...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

 

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung des Stadtrates der Stadt Bamberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) wird beschlossen.

 

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg

(Kostensatzung) vom 10. Oktober 2001 (Rathaus Journal Nr. 22 vom 19. Oktober 2001),

zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Oktober 2011

(Rathaus Journal Nr. 22 vom 28. Oktober 2011)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, FN BayRS 2013-1-1-F), das zuletzt durch § 1 Abs. 32 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, und der Art. 23 und 24 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskostenr Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Bamberg (Kostensatzung) vom 10. Oktober 2001 (Rathaus Journal Nr. 22 vom 19. Oktober 2001), zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Oktober 2011 (Rathaus Journal Nr. 22 vom 28. Oktober 2011) wird wie folgt geändert:

 

Nach der Tarifgruppe 8 wird die neue Tarifgruppe „9“ Gegenstand „Friedhofswesen“, Tarif-Nr. „90“ Gegenstand „Bestattungswesen“, Tarif-Nr. „900“ Gegenstand „Durchführung der behördlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur ordnungsgemäßen Überführung einer Leiche nach auswärts (§ 6 Abs. 1 Satz 2 i. v. m. Abs. 3 Satz 1 LeichenwesenVO)“, Gebühr „70 €“ und Tarif-Nr. „910“ Gegenstand „Erteilung einer Ausnahmebewilligung von der Vorfahrpflicht (§ 6 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 LeichenwesenVO)“, Gebühr „350 €“ eingefügt.

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Bamberg, xx.xx.2019

Stadt Bamberg

 

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig