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ALLRIS - Auszug

11.12.2019 - 45 Gemeinsame Haushaltssatzung der von der Stadt B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

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Beschluss

 

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

 

(1) Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2020 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

S T I F T U N G E N

Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen und Ausgaben

 

 

in €

in €

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung Bamberg

920.700

 

943.000

 

32

rgerspital-Stiftung Bamberg

2.506.000

 

4.163.800

 

33

St.-Getreu-Stiftung Bamberg

448.000

 

2.802.000

 

34

Krankenhausstiftung Bamberg

491.800

 

918.400

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

15.600

 

5.400

 

36

Waisenhaus-Stiftung Bamberg

16.900

 

12.400

 

37

nig-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung Bamberg

 

 

 

 

 

(Goldene-Hochzeit-Stiftung)

432.100

 

817.100

 

38

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung

 

 

 

 

 

Bamberg

119.500

 

167.200

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim'sche-Stiftung Bamberg

16.900

 

11.400

 

40

Vereinigte Stipendien-Stiftung für

 

 

 

 

 

Studierende in Bamberg

3.900

 

3.000

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg

364.200

 

501.500

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

5.700

 

4.200

 

44

Schwesternhaus-Stiftung Bamberg

17.800

 

12.100

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

370.000

 

416.600

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung Bamberg

11.300

 

8.400

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung

5.700

 

4.300

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.900

 

1.900

 

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“r das Wirtschaftsjahr 2020 wird im

 

a) Erfolgsplan in den Erträgen mit    970.100 €

 und in den Aufwendungen mit  1.007.800 €

 und

b) im Vermögensplan

 in den Einnahmen

 und Ausgaben mit      37.700 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 150.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird auf 2.711.000 € festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 1.691.800 € festgesetzt.

(4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung Bamberg wird auf 110.000 € festgesetzt.

(5) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen Stiftung Bamberg wird auf 70.000 € festgesetzt.

(6) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg wird auf 160.000 € festgesetzt.

(7) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(8) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan - Vermögensplan - für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung Bamberg auf 1.700.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung Bamberg auf 550.000 € festgesetzt.

(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen Stiftung Bamberg auf 2.090.000 € festgesetzt.

(4) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(5) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a) 500.000 €r die Antonistift-Stiftung Bamberg,

b) 10.000.000 €r die Bürgerspital-Stiftung Bamberg,

c) 1.500.000 €r die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,

d) 2.000.000 €r die Krankenhausstiftung Bamberg,

e) 2.600 €r die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,

f) 2.800 €r die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,

g) 500.000 €r die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,

h) 19.900 €r die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,

i) 2.800 €r die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim'sche-Stiftung Bamberg,

j) 600 €r die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k) 1.000.000 €r die Edgar-Wolf'sche Stiftung Bamberg,

l) 900 €r die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,

m) 2.900 €r die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,

n) 61.600 €r die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,

o) 1.800 €r die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,

p) 900 €r die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q) 400 €r die Schiffauer-Stiftung.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig