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ALLRIS - Auszug

22.01.2020 - 4 Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet "Wa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Waldhoff, Büro dwplanung

 

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Beschluss

 

 

  1. Der Konversionssenat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur Kenntnis. Vor der Umsetzung einzelner öffentlicher Maßnahmen sind diese im jeweiligen Fachsenat zu behandeln.

 

  1. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Stadtrat nimmt die Vorbereitenden Untersuchungen und deren Ergebnis zur

Kenntnis.

  1. Der Stadtrat beschließt:

 

 

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1- 1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 29.04.2020 folgende Satzung:

 

SATZUNG

 

§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes

 

Das Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Bezeichnung „Warner Barracks“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan des Stadtplanungsamtes vom 22.01.2020 abgegrenzten Fläche. Dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt.

Werden innerhalb des Sanierungsgebiets durch Grundstückszusammenlegung Flurnummern aufgelöst und neue Flurnummern gebildet oder entstehen durch Grundstücksteilung neue Grundstücke, sind auf diese insoweit die Bestimmungen dieser Satzung ebenfalls anzuwenden.

 

§ 2 Verfahren

 

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Sanierungsverfahren gemäß § 142 Absatz 4 BauGB durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Dritten Abschnitts des Ersten Teils des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches finden keine Anwendung.

 

§ 3 Sanierungsziele und Rahmenplan

 

Die Durchführung der Inhalte des städtebaulichen Rahmenplans „Warner Barracks 2035“ ist Ziel der Sanierung. Die Sanierungsziele werden gebilligt. Rahmenplan und Sanierungsziele sind im Verlauf der Sanierung fortzuschreiben und zu präzisieren.

 

§ 4 Genehmigungsverfahren

 

§ 144 BauGB findet Anwendung. Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wird gemäß § 143 BauGB mit ihrer Bekanntmachung im Rathausjournal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg rechtsverbindlich.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage