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ALLRIS - Auszug

27.05.2020 - 10 Satzungsänderung und Neubesetzung des Beirates ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Haupt

 

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Beschluss

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt folgende Änderungssatzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen (Seniorenbeiratssatzung - SenBS)

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist folgende Satzung:

 

§ 1

Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen (Seniorenbeiratssatzung - SenBS) vom 24. April 2014 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 16.05.2014 Nr. 11)  wird wie folgt geändert:

§3 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:

 

(4) Weiterhin gehören dem Beirat für Senioren und Senioreninnen zwölf Bürgerinnen und Bürger als Vertreterinnen / Vertreter  an, die wählbar im Sinne des Gemeindewahlrechts und an seniorenpolitischen Themen der Stadt Bamberg besonders interessiert sind. Für diese Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter können bis zu 12 Personen, die ebenfalls die Vorrausetzungen von Satz 1 erfüllen müssen, als Stellvertretungen berufen werden. Sie übernehmen im Verhinderungsfall einer Bürgervertreterin eines Bürgervertreters die Stellvertretung nach einem vom Beirat festgelegten Modus.“

 

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

 

 

3. Die unter I. Nr. 1 - 5 benannten Damen und Herren werden gemäß § 6 Abs. 1 und 3 der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen zu Mitgliedern bzw. Stellvertreterinnen  und Stellvertreter des Beirates für Senioren und Seniorinnen bis zum Ablauf des 30.04.2026 berufen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage