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ALLRIS - Auszug

09.07.2020 - 13 Erlass einer Satzung zur Änderung der Kulturpre...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: 

Dritter Bürgermeister Metzner

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Beschluss

a) Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss folgender Änderungssatzung:

 

Satzung

zur Änderung der Satzung für die Verleihung des Kulturpreises

der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung)

 

vom...

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

§ 1

 

Die Satzung für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Bamberg (Kulturpreis-Satzung) vom

29. Oktober 2018 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 09.11.2018 Nr. 18), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 29. März 2019 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 12.04.2019 Nr. 7), wird wie folgt geändert:

 

§ 2 (Höhe des Preisgeldes) erhält folgende Fassung:

 

Der Kulturpreis ist mit 6.000 € (i.W. Sechstausend Euro) dotiert.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

 

b) Der Kultursenat empfiehlt dem Finanzsenat Möglichkeiten zu finden, das Preisgeld von

 6.000 € auf 7.500 € wieder zu erhöhen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig