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Inhalt
ALLRIS - Auszug

09.07.2020 - 2 Sommer der Straßenkunst Tischvorlage

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: 

Frau Siebenhaar

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Beschluss

1. Der Kultursenat begrüßt die Möglichkeit, Straßenkünstler an weiteren Orten zuzulassen. Neben  dem bisherigen Bereich der Fußgängerzone, Hauptwach-, Kettenbrückenstraße, darf auch in den               Bereichen Austraße, Promenade, Maxplatz, Obstmarkt Straßenkunst ausgeführt werden.

2. Die Anzahl der Straßenkünstler wird - pro Einheit - auf max. 6 Teilnehmer erhöht, um auch  kleineren Gruppen (z.B. Chöre) einen Auftritt zu ermöglichen.

3. Die maximale Anzahl an Straßenkünstler*innen wird von drei (Personen/Gruppen) auf täglich acht  erhöht.

4. Straßenkunst ist grundsätzlich von Montag bis einschließlich Samstag von 9 Uhr bis 19 Uhr  zulässig. 

5. Die acht Auftrittsorte werden vom Stadtmarketing, zusammen mit der Wirtschaftsförderung,  festgelegt.

6. Regionale Künstler, deren Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Bamberg ist, sollen  bevorzugt  behandelt werden.

7. Die Anmeldung zur Straßenkunst, während des Aktionszeitraumes, erfolgt nicht über das  Straßenverkehrsamt sondern über das Stadtmarketing Bamberg. Die Anmeldung kann zukünftig               digital und online erfolgen. 

8. Die Sonderregelung gilt vorerst nur im Zeitraum zwischen dem 15. Juli und 31. Oktober 2020.  Kirchliche Feiertage sind ausgenommen.

9. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, die Gebühren zu reduzieren.

10.   Der Antrag von Grünes Bamberg, SPD, ÖDP, Volt ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

 

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Anlagen zur Vorlage