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ALLRIS - Auszug

28.09.2010 - 3 Vollzug der Kommunalhaushaltsverordnung - Kamer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

        Im Vollzug des Art. 8 KAG und des § 12 KommHV-K ist der Berechnung einer angemessenen Verzinsung des Anlagekapitals für kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe der Stadt Bamberg ab 01.01.2011 ein Zinssatz von 5,3 v.H. zugrundezulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig