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ALLRIS - Auszug

02.12.2020 - 46 Haushaltsberatungen 2021 Vollzug des Vermögensh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

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Beschluss

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2021 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.

 

2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2021 gesperrt.

 

3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind

 

a) die Haushaltsansätze, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu leisten sind;

 

b) die Haushaltsmittel für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2020 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2020 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen;

c) die Haushaltsmittel der UAe 3600, 6160, 6200, 6300, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;

d) die Haushaltsmittel des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“;

e) die Haushaltsmittel im Bereich „Städtebauförderung“, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;

f) die Haushaltsmittel des Globalbetrags Investitionsmaßnahmen (HSt. 60000.94990). Das Kämmereiamt kann im Bedarfsfall erforderliche Mittelverschiebungen veranlassen;

g) die Haushaltsmittel des Globalbetrags Fahrradmaßnahmen (HSt. 63000.96000). Das Kämmereiamt kann im Bedarfsfall erforderliche Mittelverschiebungen veranlassen;

h) die Haushaltsmittel der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)

                 Ansatz:

 

02000.93500 „roeinrichtung einschl. -maschinen“

150.000 €

02000.93510 „Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. -maschinen“

266.100 €

06000.93560 „Anschaffung von IT“

20000.93540 „Schuleinrichtung u. Lehrmittel“

487.000 €

6.300 €

20000.93560 „IT-Ausstattung“

936.364 €

20000.94000 „Bauwendungen“

1.906.500 €

20000.94040 „Bauwendungen, IT-Verkabelung“

19.000 €

20000.94050 „Sanierung von Toiletten und Duschanlagen“

500.000 €

20000.94060 „Brandschutzmaßnahmen an Schulen“

500.000 €

20000.94070 „Sonderprogramm Mittagsbetreuung“                                                                   

50.000 €

20000.94080 „Sonderprogramm Inklusion“

20.000 €

20000.94090 „Sonderprogramm Akustik“

40.000 €

21500.93550 „Großgeräte für Turnhallen“

2.600 €

 

 

 

i)  Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.

 

60100.94000

Bauwendungen (städtische Gebäude)

   2.000.000 €

06000.94040

Bauwendungen, IT-Verkabelungen

        15.000 €

 

 

 

 j) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.

 

23010.98300

Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg

     328.540 €

24010.98310

Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen

90.000 €

 

k)  Mittelfreigabe zu 25 % nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung

 

55100.98790

Investitionszuschüsse an Sportvereine 

       40.000 €

 

l)  die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a.“ des Einzelplanes 2 „Schulen“ sowie der Ansatz der Haushaltsstelle 29500.93540 „Lehr- und Unterrichtsmittel“ (Freigabe: 100 v. H.);

 

m)  die Haushaltsmittel des Budgetrings 516 werden zum Beginn eines jeden Quartals in 25 % Schritten freigegeben;

 

n)  die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.

 

4. Die beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen bleiben zunächst gesperrt und können nach Beantragung von der Fachdienststelle durch das Kämmereiamt freigegeben werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig