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ALLRIS - Auszug

02.12.2020 - 24 Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bamberg

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

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Beschluss

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Satzung zu beschließen:

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt auf Grund von Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 9. Juni 2020 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Bamberg (Hundesteuersatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 01.12.2006 Nr. 25) wird wie folgt geändert:

 

§ 5 erhält folgende neue Fassung:

㤠5

Steuermaßstab und Steuersatz

 

Die Steuer beträgt

r den ersten Hund      84,00 Euro,

r den zweiten Hund    131,00 Euro,

r jeden weiteren Hund   155,00 Euro.

 

 

Die Steuer für einen Kampfhund

beträgt     612,00 Euro.

 

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 12

Nein- Stimmen: 1