09.12.2020 - 58 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 58
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 09.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 249.117.000 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 98.022.000 | €. |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 46.186.000 | € |
und in den Aufwendungen mit | 44.976.000 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 31.326.000 | €. |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 2.107.200 | € |
und in den Aufwendungen mit | 2.407.600 | € |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 43.045.400 € neu festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 2.700.000 €,
b) auf den Bereich Konversion 33.262.400 € und
c) auf den Bereich Bahnausbau 7.083.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplans (Vermögensplan) des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird auf 18.085.000 € neu festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 2a
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich (nach § 5 Abs. 1 KommwEV) wird auf 15.750.000 € festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 22.283.631 € neu festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 19.832.000 €,
b) auf den Bereich Konversion 1.951.631 € und
c) auf den Bereich Bahnausbau 500.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird auf 17.567.000 € neu festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 41.500.000 € festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs der Stadt Bamberg wird auf 7.600.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister