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ALLRIS - Auszug

09.12.2020 - 2 Verfügungen nach Art. 37 Abs. 3 GO

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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

Der Stadtrat nimmt von der Verfügung des Oberbürgermeister nach Art. 37 Abs. 3 GO vom 04.12.2020 Kenntnis:

 

  1. Dem Bauträger der Maßnahme, der Kath. Filialkirchenstiftung St. Urban wird, unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe durch die Regierung von Oberfranken mit 90% bzw. 62,5% der förderfähigen Kosten, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten gewährt,

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal  2.266.153,00 €

  1. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

Der Stadtrat nimmt von der Verfügung des Oberbürgermeister nach Art. 37 Abs. 3 GO vom 04.12.2020 Kenntnis:

 

 

  1. Dem Bauträger der Maßnahme, dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Bamberg wird, unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe durch die Regierung von Oberfranken mit 90% bzw. 62,5% derrderfähigen Kosten, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 100% der förderfähigen Kosten gewährt,

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal  1.574.914,00 €

  1. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig