28.04.2021 - 2 Zulassung der Teilnahme von Stadtratsmitglieder...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sondervollsitzung ´Wirtschaft´
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 28.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3 Referat für Wirtschaft und Digitalisierung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat lässt die Teilnahme von Stadtratsmitgliedern mittels Ton-Bild-Übertragung an Sitzungen des Stadtrats sowie seiner Senate und Ausschüsse (Hybridsitzungen) bis zu einer Änderung der Geschäftsordnung für den Bamberger Stadtrat i.S.d. Beschlusses der Ziff. 3 zu VO/2021/4132-10, längstens bis zum 31.12.2021, grundsätzlich zu. Die Entscheidung im Einzelfall, inwieweit die Möglichkeit zur Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung besteht, obliegt dem Oberbürgermeister und ergeht in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens durch entsprechende Ladung zu einer Hybridsitzung. Die unveränderte Möglichkeit, an der Sitzung vor Ort im Sitzungssaal teilzunehmen, bleibt unberührt.
3. Ziff. 2 gilt auch für die Sitzungen, für die Ladungen zum Zeitpunkt der Fassung dieses Beschlusses bereits erfolgt sind, sofern der Oberbürgermeister die zu ladenden Stadtratsmitglieder über die Öffnung als Hybridsitzung in der für die Ladung maßgeblichen Form spätestens am Tag vor der jeweiligen Sitzung in Kenntnis setzt.