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ALLRIS - Auszug

23.06.2021 - 4 Verfügungen nach Art. 37 Abs. 3 GO

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Oberbürgermeister Starke

 

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Beschluss

Der Stadtrat nimmt von der Verfügung nach Art .37 Abs. 3 GO des Oberbürgermeisters vom 04.06.2021 Kenntnis:

 

1. Errichtung einer Kindertagesstätte Am Ochsenanger 7 und 9, 96049 Bamberg

hier: Anpassung des Kostenrichtwertes für Kinderbetreuungseinrichtungen

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 09.12.2020 (VO/2020/3544-51) wurde festgelegt, dass die Stadt Bamberg bei dieser Maßnahme 100% der förderfähigen Kosten mit einem Bruttobetrag von maximal 2.096.952,00 € übernimmt. Anträge auf staatliche Förderung in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten wurden gestellt. Die Regierung von Oberfranken hat mittlerweile eine 90 % Förderung in Höhe von gerundet 1.887.000,00 € aus Mitteln des FAG und des 4. SIP in Aussicht gestellt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg hätte unter Berücksichtigung der staatlichen Förderung 209.952,00 € betragen.

 

Bislang hat die Regierung von Oberfranken die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für die Kindertagesstätte am Ochsenanger noch nicht erteilt. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor. Gemäß Nr. 5.2.2.4. der Richtlinien zum Finanzausgleichsgesetz (FAZ-R) werden die zuweisungsfähigen Ausgaben mit dem jeweils für das Jahr der Erstbewilligung maßgebenden Kostenrichtwert ermittelt.

 

Nun teilte die Regierung von Oberfranken mit, dass rückwirkend zum 01.01.2021 die Richtlinien zum Finanzausgleichsgesetz (FAZ-R) geändert wurden. Der maßgebliche Kostenrichtwert wurde von bisher 4.888,00 € auf 5.010,00 € je qm zuweisungsfähige Nutzungsfläche erhöht.

Damit errechnen sich zuweisungsfähige  Kosten für das Projekt Ochsenanger, Gaustadt in Höhe von 2.149.290,00 €. Die in Aussicht gestellte staatliche Förderung steigt damit um 47.000,00 auf gerundet 1.934.000,00 €. Entsprechend erhöht sich auch die Nettobelastung der Stadt Bamberg um 5.338,00 € auf nun 215.290,00 €. Der Steigerungsbetrag der städtischen Nettobelastung ist im Hinblick auf die noch verfügbaren Mittel im Topf der KiTa-Offensive 2017 vorhanden.

 

Die Ausschöpfung der Fördermöglichkeit durch die neuerliche Anpassung des Kostenrichtwertes wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Stadt Bamberg unter Beibehaltung der bisherigen Beschlusslage mit 100 % an den förderfähigen Kosten von maximal 2.149.290,00 € beteiligt.

 

Der zügige Erlass des Bewilligungsbescheides bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberfranken hängt von dieser Beschlussfassung ab. Da die Zeit bis zur förderrechtlich erforderlichen Fertigstellung des Neubaus knapp bemessen ist, wird außerdem vorgeschlagen, den Beschluss im Rahmen einer Verfügung gem. Art. 37 Abs. 3 GO zu fassen.

 

2. Ersatzneubau Kindergarten St. Anna, Ferdinand-Braun-Straße 40, 96050 Bamberg

hier:  Anpassung des Kostenrichtwertes für Kinderbetreuungseinrichtungen

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 27.01.2021 (VO/2021/3868-51) wurde festgelegt, dass die Stadt Bamberg bei dieser Maßnahme 100% der förderfähigen Kosten mit einem Bruttobetrag von maximal 2.720.661,00 € übernimmt. Anträge auf staatliche Förderung in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten wurden gestellt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg hätte unter Berücksichtigung staatlicher Förderung (2.448.595,00 €) maximal 272.066,00 € betragen. Entsprechende Förderanträge wurden bei der Regierung gestellt.

 

Bislang hat die Regierung von Oberfranken die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn für den Ersatzneubau St. Anna noch nicht erteilt. Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor.

 

Gemäß Nr. 5.2.2.4. der Richtlinien zum Finanzausgleichsgesetz (FAZ-R) werden die zuweisungsfähigen Ausgaben mit dem jeweils für das Jahr der Erstbewilligung maßgebenden Kostenrichtwert ermittelt.

 

Nun teilte die Regierung von Oberfranken mit, dass rückwirkend zum 01.01.2021 die Richtlinien zum Finanzausgleichsgesetz (FAZ-R) geändert wurden. Der maßgebliche Kostenrichtwert wurde von bisher 4.888,00 € auf 5.010,00 € je qm zuweisungsfähige Nutzungsfläche erhöht. Damit errechnen sich förderfähige Kosten für das Projekt St. Anna in Höhe von 2.788.566,00 . Die mögliche staatliche Förderung steigt damit um 61.114,00 auf 2.509.709,00 €. Entsprechend erhöht sich auch die Nettobelastung der Stadt Bamberg um 6.791,00 € auf nun maximal 278.857,00 €. Der Steigerungsbetrag der städtischen Nettobelastung ist im Hinblick auf die noch verfügbaren Mittel im Topf der KiTa-Offensive 2017 vorhanden.

 

Die Ausschöpfung der Fördermöglichkeit durch die neuerliche Anpassung des Kostenrichtwertes wird aus fachlicher Sicht befürwortet. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Stadt Bamberg unter Beibehaltung der bisherigen Beschlusslage mit 100 % an den förderfähigen Kosten von maximal 2. 788.566,00 € beteiligt.

 

Der zügige Erlass des Bewilligungsbescheides bzw. die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch die Regierung von Oberfranken hängt von dieser Beschlussfassung ab. Da die Zeit bis zur förderrechtlich erforderlichen Fertigstellung des Neubaus knapp bemessen ist, wird außerdem vorgeschlagen, den Beschluss im Rahmen einer Verfügung gem. Art. 37 Abs. 3 GO zu fassen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

 

 

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Anlagen zur Vorlage