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ALLRIS - Auszug

23.06.2021 - 6 Hybride Stadtratssitzungen - Änderung der Gesch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Dr. Goller

 

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion:

 

Der Beschlussvorschlag II Ziff 2 ( 2 ) entfällt und wird durch folgende Regelung ersetzt:

Eine Begrenzung der zuschaltbaren Gemeinderatsmitlieder nach Art 47 a Abs 1 Satz 4 und 5 GO erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 15

 

Somit wird dem Antrag zugestimmt.

 

Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Verwaltung ergeht folgender Beschluss:

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Beschluss

1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat beschließt nach Art. 45 der Gemeindeordnung folgende Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Bamberg:

 

§ 23a Virtuelle Sitzungsteilnahme

 

(1) Stadtratsmitglieder können an Vollsitzungen des Stadtrates mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO); hierauf wird in der Ladung gesondert hingewiesen. Voraus­setzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.

 

(2) Eine Begrenzung der zuschaltbaren Gemeinderatsmitlieder nach Art 47 a Abs 1 Satz 4 und 5 GO erfolgt nicht.

(3) Werden Wahlen im Sinne von Art. 51 Abs. 3 GO vorgenommen, findet die Sitzung als Präsenzsitzung statt.

 

(4) r die virtuelle Teilnahme an der Sitzung wird den Stadtratsmitgliedern eine geeignete Plattform (z. B. „BigBlueButton“) zur audiovisuellen Zuschaltung zur Verfügung gestellt. Der Verantwortungsbereich der Stadt Bamberg beschränkt sich auf die Bereitstellung der Plattform. Im Übrigen haben die Stadtratsmitglieder eigenverantwortlich die für eine Zu­schaltung notwendigen hard- und softwaretechnischen Voraussetzungen zu besorgen. Ist entweder mindestens ein Stadtratsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Stadtratsmitgliedes nicht im Verantwortungsbereich der Stadt Bamberg liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).

 

(5) Zur gegenseitigen optischen und akustischen Wahrnehmung während der Sitzung sind Bild­unterbrechungen durch die zugeschalteten Stadtratsmitglieder auch bei vorübergehendem Verlassen des Platzes nicht zulässig (Art. 47a Abs. 3 Satz 1 GO).

 

(6) Bei den zugeschalteten Stadtratsmitgliedern erfolgen Wortmeldung und Abstimmung über eine entsprechende Chatfunktion der Plattform, es sei denn der Vorsitzende bestimmt im Einzelfall eine andere Form der Abstimmung.

 

(7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer Sitzung haben die zugeschalteten Stadtratsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungs­bereich nur von ihnen wahrgenommen wird. Bild- und Tonaufzeichnungen sowie der Ein­satz von Sprachassistenten sind nicht gestattet.

 

(8) Soweit sonstige Vorschriften dieser Geschäftsordnung ausdrücklich oder im Kontext auf Präsenzsitzungen des Vollgremiums abstellen, gelten die Regelungen der vorgenannten Ab­tze entsprechend.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 29 

Nein- Stimmen: 11

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Anlagen zur Vorlage