13.04.2011 - 8 AUFHEBUNG DER FÖRMLICHEN FESTLEGUNG DES SANIERU...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtentwicklungssenates
- Gremium:
- Stadtentwicklungssenat
- Datum:
- Mi., 13.04.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 25.05.2011 folgende:
SATZUNG
über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des
Sanierungsgebietes AK Fischerei
§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes
Das aufzuhebende Sanierungsgebiet von insgesamt ca. 0,88 ha ergibt sich aus dem Plan des Stadtplanungsamtes vom 13.04.2011. Es besteht aus folgenden Grundstücken bzw. Teilen von Grundstücken (T) der Gemarkung Bamberg:
Fl.Nr. 639 (T) Fl.Nr. 672
Fl.Nr. 641/2 Fl.Nr. 674
Fl.Nr. 641/3 Fl.Nr. 675
Fl.Nr. 642 Fl.Nr. 676
Fl.Nr. 643 Fl.Nr. 676/2
Fl.Nr. 664 Fl.Nr. 680
Fl.Nr. 665 Fl.Nr. 691/2 (T)
Fl.Nr. 666 Fl.Nr. 2775/17
Fl.Nr. 667/2 Fl.Nr. 2775/18
Fl.Nr. 667/3 Fl.Nr. 2775/19
Fl.Nr. 668 Fl.Nr. 2775/20
Fl.Nr. 669 Fl.Nr. 2775/21
Fl.Nr. 670 Fl.Nr. 2775/26
Fl.Nr. 671
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes AK mit der Bezeichnung Fischerei wird hiermit aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im RathausJournal der Stadt Bamberg in Kraft.
Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 28.06.2000 beschlossene und von der Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 23.01.2001 genehmigte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets AK Fischerei, veröffentlicht im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) der Stadt Bamberg Nr. 16 vom 28.07.2000 gegenstandslos.
3. Der Stadtentwicklungssenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
Das Baureferat wird beauftragt,
die Satzung bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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564,6 kB
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