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ALLRIS - Auszug

07.11.2012 - 6 Bebauungsplanverfahren "Einschränkung städtebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Herr Beese

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Einschränkung städtebaulich bedenklicher Nutzungen - Bereich: Sandgebiet und seine Randbereiche – Ergänzung der textlichen Festsetzungen“ für das im rechtskräftigen Bebauungsplan vom 12.06.1992 abgegrenzte Gebiet.

3.              Der Bau- und Werksenat billigt das Konzept der Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung.

4.              Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen eines einmonatigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

5.              Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

6.              Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 24.09.2012 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage