05.12.2012 - 5 Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 05.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen für das Haushaltsjahr 2013 bleiben die in den Vermögenshaushalten ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze für Investitionen (Ausgabegruppen 93 - 96 und 98) gesperrt.
2. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind
a) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2012 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen; gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im Haushaltsjahr 2012 Mittel bereitgestellt wurden, für die noch kein Bewilligungsbescheid bzw. Zustimmung zum Maßnahmebeginn vorliegen;
b) die bei den einzelnen Stiftungen in dem Unterabschnitt Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft ausgewiesenen Haushaltsansätze;
c) die bei einzelnen Stiftungen ausgewiesenen Haushaltsansätze für Grunderwerb - Sperrsatz jedoch mit jeweils 50 v.H. des Ansatzes;
d) Haushaltsansätze, die der Erfüllung des Stiftungszweckes dienen;
e) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.