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ALLRIS - Auszug

05.12.2012 - 47 Vermögenshaushalt 2012 der König-Ludwig-und-Kön...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

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Beschluss

1.              Der Finanzsenat stimmt der Sondertilgung in Höhe von 335.000 € zum 30.12.2012 zu.

 

2.              Auf Antrag des Kämmereiamtes werden im Wege der Verschiebung eines HAR bereitgestellt bei

HSt.

namentliche Bezeichnung

Mehrung

BWST

93750.97280

Außerordentliche Tilgung an Gemeinden und Gemeindeverbände

335.000 €

200

3.              Deckung erfolgt durch Einzug des HAR bei

HSt.

namentliche Bezeichnung

Minderung

BWST

93750.94010

Sanierung der Wohnanlage Hüttenfeldstraße/Am Hochgericht

335.000 €

206

 

4.              Mittelfreigabe:

HSt.

Freibetrag

Anteil

93750.97280

335.000 €

100 %

 

5.              Gleichzeitig ist folgende Haushaltsstelle neu zu eröffnen:

HSt.

namentliche Bezeichnung

BWST

93750.97280

Außerordentliche Tilgung an Gemeinden und Gemeindeverbände

200

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: