05.12.2012 - 41 Haushaltsberatungen 2013; Erklärung der gegense...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 41
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 05.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2013 wird - soweit es sich nur um Ausgabehaushaltsstellen handelt - die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 KommHV erklärt.
2. Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2013, die Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen beinhalten, wird gemäß § 17 Abs. 4 i.V.m. Abs. 2 KommHV bestimmt, dass die Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit).