05.12.2012 - 15 Leistungsgewährung nach dem SGB II und SGB XII;...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 05.12.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Vortrag: Berufsm. Stadtrat Haupt
Berufsm. Stadtrat Felix
Der Antrag von Stadtratsmitglied Lasser im Auftrag der GAL-Stadtratsfraktion
1. Die Stadt Bamberg folgt den Vorgaben der Regierung von Oberfranken sowie dem BSG-Urteil
und wendet ab 1.1.2013 übergangsweise die Tabellenwerte i. S. des § 12 Wohngeldgesetz (plus 10%iger Aufschlag)an, bis ein grundsicherungsrelevanter Mietspiegel vorliegt.
2. Sobald ein grundsicherungsrelevanter Mietspiegel vorliegt, erhalten KdU-BeziehrInnen, deren Miete nach dem 1.1.2012 aufgrund zu niedriger Angemessenheitsgrenzen nicht vollständig durch KdU erstattet wurde, die Differenzbeträge rückwirkend bis zu diesem Datum.
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 2
Beschluss
Der Familiensenat empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Die in Spalte MOG 2013 der obigen Tabelle errechneten Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft werden im Bereich der Stadt Bamberg ab 01.01.2013 verbindlich festgelegt.
2. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den einschlägigen Haushaltsstellen für das Haushaltsjahr 2013 zu veranschlagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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58,6 kB
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