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ALLRIS - Auszug

12.12.2012 - 45 Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              OB Starke

 

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Beschluss

 

 

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2013.

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haus­haltssatzung:

§ 1

 

(1)              Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2013 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

             

 

 

 

 

 

 

S T I F T U N G E N

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

€

€

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung

750.000

 

1.012.900

 

32

Bürgerspital-Stiftung

1.702.100

 

1.423.900

 

33

St.-Getreu-Stiftung

269.400

 

1.468.500

 

34

Krankenhaus-Stiftung

389.000

 

325.200

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung

13.900

 

5.000

 

36

Waisenhaus-Stiftung

13.800

 

3.900

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung

275.200

 

830.500

 

38

Parität. Wohltätigkeitsstiftung

110.900

 

61.600

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim´sche-Stiftung

7.440

 

4.420

 

40

Verein. Stipendien-Stiftung

 

 

 

 

 

für Studierende in Bamberg

2.000

 

1.400

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung

191.500

 

98.400

 

42

Firnhaber-Trendel-Stiftung

500

 

100

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung

3.300

 

700

 

44

Schwesternhaus-Stiftung

12.200

 

3.100

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung

213.800

 

387.800

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung

11.400

 

8.100

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-

 

 

 

 

 

Stiftung

3.700

 

1.100

 

48

Schiffauer-Stiftung

1.800

 

500

 

 

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2013 wird im

 

a)                  Erfolgsplan in den Erträgen mit                            1.046.300 €

              und in den Aufwendungen mit                            1.080.700 €

              und

b)                 im Vermögensplan

              in den Einnahmen

              und Ausgaben mit                                                             34.400 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 450.000 € festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 335.000 € festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Rudolf-Kraus-Stiftung wird auf 300.000 € festgesetzt.

(4)   Kreditaufnahmen für  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(5)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1)   Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der Stiftungen werden nicht festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

              a)   125.000 € für die Antonistift-Stiftung,

b) 1.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung,

c)                  500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung,

d)      64.000 € für die Krankenhaus-Stiftung,

e)                2.000 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,

f)                  2.000 € für die Waisenhaus-Stiftung,

g)              500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung,

h)                18.000 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,

i)                  1.000 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,

j)                     300 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)                31.000 € für die Edgar-Wolf´sche Stiftung,

l)                       80 € für die Firnhaber-Trendel-Stiftung,

m)                     500 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,

n)                  2.000 € für die Schwesternhaus-Stiftung,

o)                35.000 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung,

p)        1.900 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,

q)                    600 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

r)                              300 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

(2)              Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ wird auf 170.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: