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ALLRIS - Auszug

06.03.2013 - 4 Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanieru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Oberbaurat Beese

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.      Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung vom 20.03.2013 folgende:

 

„Satzung

über die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „AV“ – „Wilhelmsplatz“

§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Das aufzuhebende Sanierungsgebiet von insgesamt 0,42 ha ergibt sich aus dem Plan des Stadtplanungsamtes vom 06.03.2013 Es besteht aus folgenden Grundstücken bzw. Teilen von Grundstücken (T) der Gemarkung Bamberg:

 

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Fl.Nr.

1871

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Fl.Nr.

1884/2 (T)

•

Fl.Nr.

1871/2 (T)

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Fl.Nr.

1884/5 (T)

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Fl.Nr.

1871/3 (T)

•

Fl.Nr.

1885 (T)

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Fl.Nr.

1876/2 (T)

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Fl.Nr.

1885/2 (T)

 

 

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „AV“ mit der Bezeichnung „Wilhelmsplatz“ wird hiermit aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im RathausJournal der Stadt Bamberg in Kraft.

Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 29.07.2009 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „AV“ – „Wilhelmsplatz“, veröffentlicht im Rathaus Journal (Amtsblatt) der Stadt Bamberg Nr. 17/2009 vom 14.08.2009 gegenstandslos.“

 

3.              Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

Das Baureferat wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

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Anlagen zur Vorlage