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ALLRIS - Auszug

06.03.2013 - 2 Bebauungsplanverfahren "Einschränkung städtebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Oberbaurat Beese

 

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Beschluss

1.              Der Bau- und Werkssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werkssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen

Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.               Der Bau- und Werkssenat beschließt aufgrund

 

a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

 

b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c)              der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

 

die Änderung des Bebauungsplans „Einschränkung städtebaulich bedenklicher Nutzungen - Bereich: Sandgebiet und seine Randbereiche vom 07.11.2012, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 07.11.2012.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage