"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

23.07.2013 - 17 Gebührenordnung für die Feldgeschworenen in der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag:              Berufsm. Stadtrat Felix

 

Reduzieren

Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

„Der Stadtrat beschließt folgende

 

Satzung

zur Änderung der Gebührenordnung für die Feldgeschworenen

in der Stadt Bamberg vom 03.12.2001

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Abmarkung von Grund­stücken (Abmarkungsgesetz – AbmG – ) vom 06.08.1981 (BayRS 219-2F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400), folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Änderungen

 

Die Gebührenordnung für die Feldgeschworenen in der Stadt Bamberg vom 03.12.2001 (Mitteilungs­blatt – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 14.12.2001, Nr. 26), zuletzt geändert durch Satzung vom 30.10.2008 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg – vom 07.11.2008, Nr. 23) wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Satz 1 Halbsatz 2 erhält folgende Fassung: „sie beträgt je angefangene Stunde 10,50 € für den Feld­geschworenen und 11,-- € für den Obmann.“

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

 

Bamberg,

Stadt Bamberg

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig