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ALLRIS - Auszug

18.09.2013 - 5 Bebauungsplanverfahren Nr. 307 i mit integriert...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Bauoberrat Beese

 

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Beschluss

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bereicht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
  3. Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl.S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)     der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung.

c)      Der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 307 i vom 18.09.2013, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 18.09.2013.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig:             

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Anlagen zur Vorlage