04.12.2013 - 36 Einzelplan 8 des Vermögenshaushaltes 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 36
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Mi., 04.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Vortrag: Berufsmäßiger Stadtrat Felix
Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion
„Vermögenshaushalt – HSt. 82600.96000 ‚Sonderlandebahn Um7zäunung / neuer Tower und Betriebsgebäude‘
Kürzung der Hh-Ansatzes um 100% - 750.000,-- €
Kürzung der VE für 2015 – 750.000,-- €“
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 2
Der Antrag von Stadtratsmitglied Reinfelder
„Vermögenshaushalt – HSt. 88000.94010 ‚Brandschutzmaßnahmen Kesselhaus für ‚Kunstraum jetzt‘‘
Bereitstellung von 14.000,-- € für die Brandschutzmaßnahmen am Kesselhaus, so dass die Räume an ‚Kunstraum jetzt‘ wieder vermietet werden können.
Deckungsvorschlag: Entnahme aus der Rücklage Sanierung Wolfsschlucht2
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 4
Deer Antrag von Stadtratsmitglied Reinfelder
„Vermögenshaushalt – HSt. 88000.94110 ‚Grünfläche ‚Lossahaus‘ Fischerhof‘
Bereitstellung von 80.000,-- € für Herstellen einer Grünfläche mit Parkplätzen
Deckungsvorschlag: Entnahme aus der allgemeinen Haushaltsrücklage HSt. 91000.31000“
wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
JA-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 3
Beschluss
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Dem Entwurf des Einzelplanes 8 des Vermögenshaushaltes 2014 wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse über die Anträge der Fraktionen sowie über die „Nachschiebeliste“ der Verwaltung zugestimmt.
- Soweit darüber hinaus Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann eine Mittelbereitstellung aufgrund der Haushaltskonsolidierung bzw. der finanziellen Lage der Stadt Bamberg nicht erfolgen.
- Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion „bei der HSt. 88300.96000 – Brunnen für Mietäcker – 3.000,-- € bereitzustellen“ wird in die 2. Lesung in den zuständigen Fachsenat verwiesen.