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ALLRIS - Auszug

04.12.2013 - 5 Vollzug der Verwaltungshaushalte der von der St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              Berufsmäßiger Stadtrat Felix

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Beschluss

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.              Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen Verwaltungshaushalte r das Haushaltsjahr 2014 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsantze,

a)         die als Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit EA“ gekennzeichnet sind und

 

b)        die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 1 KommHV“ in den Verwaltungshaushalten der einzelnen Stiftungen ausgewiesen und in der Erläuterungsspalte mit „ÜB“ gekennzeichnet sind,

 

gesperrt bis zur

öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung.

 

  1. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind

 

a)              die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;

b)              die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, die zur Erfüllung des Stiftungszweckes vorgesehen sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;

c)              die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen

              aa)              93161.50300 Einmalige Instandhaltung der Mietwohn-

                                          gebäude:              Freigabe 100 %             

              bb)              93250.50310 Instandsetzung an stiftischen Gebäuden und in
                      der Kirche:              Freigabe    50 %

 

3.              Wenn sich die Einnahmen im Laufe des Haushaltsjahres entsprechend den Haushaltsansätzen entwickeln und die laufenden Ausgaben nicht steigen, so kann das Finanzreferat gesperrte Mittel früher freigeben.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: