"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Auszug

11.12.2013 - 45 Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haus...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Vortrag:              OB Starke

 

Reduzieren

Beschluss

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

der Stadt Bamberg für das

 

Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

(1)              Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schlit ab im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

183.950.000

 

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

22.267.000

€.

 

 

 

 

 

 

(2)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

34.048.000

und in den Aufwendungen mit

 

34.974.040

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

40.841.000

€.

 

(3)              Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

2.197.500

und in den Aufwendungen mit

 

2.497.900

 

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

 

 

 

in den Einnahmen

 

 

und Ausgaben mit

300.400

€.

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.553.000 € festgesetzt.

 

(2)           Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 11.077.000 € festgesetzt.

 

(3)           Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

(1)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 16.523.800 € festgesetzt.

 

(2)              Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 11.215.000 € festgesetzt.

 

(3)              Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

 

(2)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.600.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

 

 

              Bamberg,

              STADT   BAMBERG

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

JA- Stimmen:         24             

Nein- Stimmen:       11