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ALLRIS - Auszug

11.12.2013 - 43 Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:              OB Starke

 

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Beschluss

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014.

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haus­haltssatzung:

§ 1

 

(1)              Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2014 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

(2)     Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“r das Wirtschaftsjahr 2014 wird im

 

a)                 Erfolgsplan in den Erträgen mit                            1.033.800 €

              und in den Aufwendungen mit                            1.066.700 €

              und

b)                 im Vermögensplan

              in den Einnahmen

              und Ausgaben mit                                                             32.900 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der rgerspital-Stiftung wird auf 1.280.000  festgesetzt.

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 770.000  festgesetzt.

(3)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der nig-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 335.000  festgesetzt.

(4)   Kreditaufnahmen für  Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(5)   Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan Vermögensplan r das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolfschen-Stiftung auf 1.000.000  festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

 

(3)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

(1)              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

              a)   117.900r die Antonistift-Stiftung,

b) 1.000.000r die Bürgerspital-Stiftung,

c)                  500.000 r die St.-Getreu-Stiftung,

d)      63.900r die Krankenhaus-Stiftung,

e)                1.600r die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,

f)                  1.700r die Waisenhaus-Stiftung,

g)              500.000r die König-Ludwig-und-nigin-Marie-Therese-Stiftung,

h)                18.200r die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,

i)                  2.600r die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,

j)                     400r die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k)                25.900 €r die Edgar-Wolf´sche Stiftung,

l)                       60 r die Firnhaber-Trendel-Stiftung,

m)                     400 €r die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,

n)                  1.500 €r die Schwesternhaus-Stiftung,

o)                35.500 €r die Rudolf-Kraus-Stiftung,

p)        1.400 €r die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,

q)                    400 €r die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

r)                              200 €r die Schiffauer-Stiftung.

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig: