11.12.2013 - 43 Gemeinsame Haushaltssatzung für die von der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 43
- Gremium:
- Stadtrat der Stadt Bamberg
- Datum:
- Mi., 11.12.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:30
- Anlass:
- Vollsitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Gemeinsame
H A U S H A L T S S A T Z U N G
für die von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2014 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im
a) Erfolgsplan in den Erträgen mit 1.033.800 €
und in den Aufwendungen mit 1.066.700 €
und
b) im Vermögensplan
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 32.900 €
festgesetzt.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspital-Stiftung wird auf 1.280.000 € festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung wird auf 770.000 € festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung wird auf 335.000 € festgesetzt.
(4) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
(5) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan – Vermögensplan – für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen-Stiftung auf 1.000.000 € festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich“ sind nicht vorgesehen.
§ 4
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf
a) 117.900 € für die Antonistift-Stiftung,
b) 1.000.000 € für die Bürgerspital-Stiftung,
c) 500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung,
d) 63.900 € für die Krankenhaus-Stiftung,
e) 1.600 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung,
f) 1.700 € für die Waisenhaus-Stiftung,
g) 500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung,
h) 18.200 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung,
i) 2.600 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim´sche-Stiftung,
j) 400 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,
k) 25.900 € für die Edgar-Wolf´sche Stiftung,
l) 60 € für die Firnhaber-Trendel-Stiftung,
m) 400 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung,
n) 1.500 € für die Schwesternhaus-Stiftung,
o) 35.500 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung,
p) 1.400 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung,
q) 400 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und
r) 200 € für die Schiffauer-Stiftung.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.