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ALLRIS - Auszug

17.07.2025 - 12 Volkshochschule Bamberg Stadt: Gebührenanpassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:

Frau Dr. Anna Scherbaum (Leitung Volkshochschule)

Frau Ulrike Siebenhaar (Referentin für Kultur, Welterbe und Tourismus)

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Beschluss

Beschluss:

 

1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, folgende Satzung zu beschließen:

 

 

Satzung

zur Änderung der Gebührensatzung

der Volkshochschule Bamberg Stadt

(VHS Gebührensatzung)

 

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung der Volkshochschule Bamberg Stadt vom 07.Februar 2023 (Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 10. Februar 2023 Nr. 3) wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Nr. 1 a) enthält folgende Fassung:

 

„Die Grundgebühr wird auf der Basis von 45 Minuten berechnet und beträgt 2,91 €/ Kurzstunde.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 01. März 2026 in Kraft.

 

2. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, die Anpassung der Dozentenhonorare zum Frühjahrssemester 2026 zu beschließen.

3. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, dem Programmvorschlag für das Herbst-/Wintersemester 2025/2026 zuzustimmen.

4. Die Wahl von Frau Stepahnie Eißing zum neuen Vorstand des Kuratoriums der Volkshochschule Bamberg Stadt dient zur Kenntnis. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Ralf Gladis mit Wirkung vom 01.07.2025 als neues Mitglied in das Kuratorium zu berufen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig 

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Anlagen zur Vorlage