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ALLRIS - Auszug

16.07.2025 - 2 Grundstücksangelegenheiten Konversio...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:

Herr Berufsmäßiger Stadtrat Hinterstein

 

Stadtratsmitglied Einwag beantragt die Abstimmung der einzelnen Beschlusspunkte.

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Beschluss

Beschluss:

 

1. Der Konversions- und Sicherheitssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Konversions- und Sicherheitssenat beauftragt die Verwaltung mit der Übergabe folgender Zweckerklärung als Vorbereitungen für einen Erwerb der heute als AEO genutzten Freifläche der ehem. US-Liegenschaft „Flynn-Housing-Area“ der Stadt Bamberg an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA):

 

„Die Stadt Bamberg erklärt, dass sie den Kaufgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Bayerischen Verfassung und den Vorgaben der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, gemäß Art. 11, 83 Bayer. Verfassung (BV) und Art. 7, 57 Bayer. Gemeindeordnung (GO) benötigt.

 

Insbesondere sollen auf dem Kaufgegenstand Flächen für Wohnen, gemischte Flächen für Wohnen/Gewerbe, Naherholungsfläche (Sport und Spiel) sowie Erschließungsflächen zur Anbindung von Teilflächen an die lokale Infrastruktur und Herstellung von Infrastruktureinrichtungen, dauerhaft entstehen.

 

Die heute auf der Fläche durch den Freistaat Bayern auf Basis einer Nutzungsvereinbarung mit der BImA betriebene ANKER-Einrichtung / Aufnahmeeinrichtung Oberfranken soll auch nach einem kommunalen Erwerb auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und dem Freistaat Bayern temporär, für eine noch konkret vertraglich zu vereinbarende Zeitdauer, weiterhin durch den Freistaat Bayern betrieben werden dürfen. Die Stadt Bamberg sichert dabei dem Freistaat Bayern im Rahmen dieser Vereinbarung einen Weiterbetrieb zu denselben Konditionen zu, wie sie im Verhältnis Freistaat und BImA bestehen. Eine Realisierung der kommunalen Entwicklungsziele ist daher abhängig von der Dauer der Weiternutzung der Erwerbsfläche durch den Freistaat Bayern, welche zum Zeitpunkt der Abgabe der Zweckerklärung noch nicht feststeht.“

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Abstimmungsergebnis:

 

Zu Ziffer 1:

 

Einstimmig

 

Zu Ziffer 2:

 

Ja-Stimmen:  15

Nein-Stimmen:   1

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Anlagen zur Vorlage