29.07.2025 - 9 Nachtragshaushaltssatzung der von der Stadt Bam...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzsenates
- Gremium:
- Finanzsenat
- Datum:
- Di., 29.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat den Erlass folgender Nachtragshaushalts-satzung:
„N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G
für die von der Stadt Bamberg verwaltete
Edgar-Wolf’sche Stiftung Bamberg für das Haushaltsjahr
2 0 2 5
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Einzelnachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden bei der
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird nicht geändert.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird nicht geändert.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird nicht geändert.
§ 5
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,8 kB
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