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ALLRIS - Auszug

29.07.2025 - 9 Nachtragshaushaltssatzung der von der Stadt Bam...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag:

Herr Berufsmäßiger Stadtrat Felix

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat den Erlass folgender Nachtragshaushalts-satzung:

 

„N A C H T R A G S H A U S H A L T S S A T Z U N G

 

für die von der Stadt Bamberg verwaltete

 

Edgar-Wolf’sche Stiftung Bamberg für das Haushaltsjahr

 

2 0 2 5

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Einzelnachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden bei der

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird nicht geändert.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird nicht geändert.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird nicht geändert.

 

§ 5

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

 

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister“

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage