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ALLRIS - Auszug

30.11.2022 - 20 Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

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Beschluss

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat, die nachfolgende Satzung zu beschließen:

 

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungsgebührensatzung)

 

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 18, 22 a und 56 Abs. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (GVBl. S. 224) geändert worden ist

und der Art. 23 und 24 Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August.1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl S. 74) geändert worden ist, folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung für die Benutzung öffentlichen Verkehrsgrundes der Stadt Bamberg (Sondernutzungsgebührensatzung) vom 13.11.2006 (Rathaus Journal - Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 01.12.2006 Nr. 25) zuletzt geändert durch Satzung vom 20.12.2021 (Amtsblatt der Stadt Bamberg - vom 21.10.2022 Nr. 19) wird wie folgt geändert:

 

Das Gebührenverzeichnis Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg wird unter Pos. Nr. 15 wie folgt geändert:

 

„Gebührenverzeichnis

 

 

Anlage zu § 1 Abs. 2 der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Bamberg.

 

Pos. Nr.

Art der Sondernutzung

Maßeinheit

Zeiteinheit

Benutzungsgebühr

 

 

 

 

Kategorie I

Kategorie II

Kategorie III

 

 

 

 

EUR

EUR

EUR

 15

 Aufstellung von Plakat-, Reklamesäulen, Anbringung von Werbetafeln u. ä. Werbeträgern

 je angef. m² Ansichtsfläche

 Kalenderjahr

 58,00

 58,00

 58,00

"

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 14 

Nein- Stimmen:   1