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ALLRIS - Auszug

14.12.2022 - 52 Gemeinsame Haushaltssatzung der von der Stadt B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Felix

 

 

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Beschluss

Gemeinsame

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der von der Stadt Bamberg verwalteten kommunalen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2023

 

Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

(1) Die als Anlage beigefügten Einzelhaushaltspläne für das Haushaltsjahr 2023 werden hiermit festgesetzt; sie schließen ab

 

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

S T I F T U N G E N

Einnahmen und Ausgaben

Einnahmen und Ausgaben

 

 

in €

in €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

31

Antonistift-Stiftung Bamberg

972.900

 

1.119.000

 

32

Bürgerspitalstiftung Bamberg

2.839.800

 

4.621.500

 

33

St.-Getreu-Stiftung Bamberg

535.100

 

16.992.700

 

34

Krankenhausstiftung Bamberg

649.600

 

1.163.400

 

35

Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

20.500

 

324.100

 

36

Waisenhaus-Stiftung Bamberg

16.900

 

18.400

 

37

König-Ludwig-und-Königin-

 

 

 

 

 

Marie-Therese-Stiftung Bamberg

 

 

 

 

 

(Goldene-Hochzeit-Stiftung)

440.100

 

902.800

 

38

Paritätische Wohltätigkeitsstiftung

 

 

 

 

 

Bamberg

120.300

 

177.100

 

39

Emil-Freiherr-Marschalk-von-

 

 

 

 

 

Ostheim'sche-Stiftung Bamberg

16.900

 

18.700

 

40

Vereinigte Stipendien-Stiftung für

 

 

 

 

 

Studierende in Bamberg

3.900

 

4.800

 

41

Edgar-Wolf´sche Stiftung Bamberg

413.800

 

1.512.500

 

43

Hauptmann-Max-Beckstein-

 

 

 

 

 

Stiftung Bamberg

5.700

 

6.200

 

44

Schwesternhaus-Stiftung Bamberg

17.800

 

19.300

 

45

Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg

370.000

 

434.600

 

46

Hans-Friedrich-Oskar-Deis-

 

 

 

 

 

Gedächtnis-Stiftung Bamberg

11.300

 

13.100

 

47

Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung

6.800

 

6.300

 

48

Schiffauer-Stiftung

2.900

 

3.100

 

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich" für das Wirtschaftsjahr 2023 wird im

 

a) Erfolgsplan in den Erträgen mit  934.700 €

 und in den Aufwendungen mit  938.900 €

 und

b) im Vermögensplan

 in den Einnahmen

 und Ausgaben mit   4.200 €

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Antonistift-Stiftung Bamberg wird auf 400.000 € festgesetzt.

(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Bürgerspitalstiftung Bamberg wird auf 1.354.000 € festgesetzt.

 

 

 

(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg wird auf 2.180.000 € festgesetzt.

(4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Edgar-Wolf'schen Stiftung Bamberg wird auf 1.030.000 € festgesetzt.

(5) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg wird auf 191.000 € festgesetzt.

(6) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(7) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Wirtschaftsplan - Vermögensplan - für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhaus­bereich" sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 3

 

(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird im Vermögenshaushalt der St.-Getreu-Stiftung Bamberg auf 1.670.000 € festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögenshaushalten der weiteren Stiftungen sind nicht vorgesehen.

(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Sondervermögen der St.-Getreu-Stiftung Bamberg „Krankenhausbereich" sind nicht vorgesehen.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach den Haushaltsplänen wird festgesetzt auf

a) 500.000 € für die Antonistift-Stiftung Bamberg,

b) 12.500.000 € für die Bürgerspitalstiftung Bamberg,

c) 2.500.000 € für die St.-Getreu-Stiftung Bamberg,

d) 2.000.000 € für die Krankenhausstiftung Bamberg,

e) 3.400 € für die Dr.-Karl-Remeis-Sternwarte-Stiftung Bamberg,

f) 2.800 € für die Waisenhaus-Stiftung Bamberg,

g) 500.000 € für die König-Ludwig-und-Königin-Marie-Therese-Stiftung Bamberg,

h) 20.000 € für die Paritätische Wohltätigkeitsstiftung Bamberg,

i) 2.800 € für die Emil-Freiherr-Marschalk-von-Ostheim'sche-Stiftung Bamberg,

j) 600 € für die Vereinigte Stipendien-Stiftung für Studierende in Bamberg,

k) 2.000.000 € für die Edgar-Wolf'sche Stiftung Bamberg,

l) 900 € für die Hauptmann-Max-Beckstein-Stiftung Bamberg,

m) 2.900 € für die Schwesternhaus-Stiftung Bamberg,

n) 61.600 € für die Rudolf-Kraus-Stiftung Bamberg,

o) 1.800 € für die Hans-Friedrich-Oskar-Deis-Gedächtnis-Stiftung Bamberg,

p) 1.200 € für die Edith-und-Erhard-Bausch-Stiftung und

q) 400 € für die Schiffauer-Stiftung.

 

 

 

 

 

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

 

 

 

Andreas Starke

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 26 

Nein- Stimmen:  7