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Inhalt
ALLRIS - Auszug

20.06.2023 - 6 Fortführung des Parkraumbewirtschaftungskonzept...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Vortrag: Herr Berufsmäßiger Stadtrat Hinterstein

 

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Beschluss

1. Der Mobilitätssenat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Der Mobilitätssenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussempfehlung an den Stadtrat:

 

2.1. Der Stadtrat beschließt folgende

Verordnung

über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Bamberg

(Parkgebührenordnung)

 

Vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist, in Verbindung mit § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), die zuletzt durch Verordnung vom 28. März 2023 (GVBl. S. 121) geändert worden ist, folgende Verordnung:

 

Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gebühren

§ 3 In-Kraft-Treten

 

 

§ 1

Geltungsbereich

 

Die Parkgebührenordnung gilt, soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen im Geltungsbereich eines Parkscheinautomatens zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, für das gesamte Stadtgebiet Bamberg.

 

 

§ 2

Gebühren

 

(1) Die Parkgebühr wird auf 0,50 Euro (Mindestgebühr) je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

 

(2) Abweichend von Abs. 1 betragen die Parkgebühren im Innenstadtbereich 1,30 Euro je angefangenen 30 Minuten in folgenden Straßen und Plätzen (Parkzone 1):

 

Am Kranen

Geyerswörthplatz

Geyerswörthstraße

Heinrichstraße

Heumarkt

Holzmarkt

Kapuzinerstraße

Promenadestraße

Schönleinsplatz

Schranne

 

(3) Abweichend von Abs. 1 betragen die Parkgebühren im erweiterten Innenstadtbereich 1,00 Euro je angefangene 30 Minuten in folgenden Straßen und Plätzen (Parkzone 2):

 

Amalienstraße

Herzog-Max-Straße bis Hainstraße

Äere Löwenstraße

 

Dr.-von-Schmitt-Straße

 

Franz-Ludwig-Straße

Willy-Lessing-Straße bis Heinrichsdamm

Friedrichstraße

 

Hainstraße

Schönleinsplatz bis Ottostraße

Heinrichsdamm

Willy-Lessing-Straße bis Marienbrücke

Herzog-Max-Straße

Friedrichstraße bis Amalienstraße

Josephstraße

 

Kunigundendamm

Luitpoldstraße bis Gabelsbergerstraße

Luisenstraße

 

Luitpoldstraße

 

Markusplatz

 

Obere Königstraße

 

Obere Sandstraße

 

Schillerplatz

 

Schützenstraße

Friedrichstraße bis Ottostraße

Theuerstadt

 

Untere Königstraße

 

Weide

 

Weidendamm (inkl. Dammkrone)

 

Wilhelmsplatz

 

 

 

 

§ 3

In-Kraft-Treten

 

Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Festsetzung von Parkgebühren in der Stadt Bamberg vom 6. April 2018 außer Kraft.

 

 

2.2 Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, dem Mobilitätssenat bis zur nächsten Sitzung des Mobilitätssenates einen Vorschlag zur Neuordnung der Tarifzonen einschließlich der Bewirtschaftungsformen sowie zum Austausch der Parkscheinautomaten vorzulegen.

 

2.3 Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, einen mit den Stadtwerken Bamberg GmbH abgestimmten Vorschlag für eine finanzielle Unterstützung des ÖPNV-Angebotes auszuarbeiten und dem Finanzsenat möglichst noch vor der Sommerpause zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja- Stimmen: 12 

Nein- Stimmen:  4

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Anlagen zur Vorlage