Beschlussvorlage - VO/2010/1226-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Dorbert Uwe Umbau und Sanierung der ehem. Brauereischeune, Einbau einer Wohnung im DG und Errichtung einer Zufahrt , Jakobsberg 25
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.09.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der Bauherr plant bei der bestehenden Brauereischeune eine Dachsanierung durchzuführen und eine Wohnung im Dachgeschoss zu errichten. Das Erdgeschoss soll im Bestand erhalten bleiben. Eine Zufahrt zur Lorbersgasse wird auf dem städtischen Grundstück Fl.-Nr. 2985 an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet.
Größe des bestehenden Bauvorhabens:
Breite: 11,20 m Länge: 15,50 Firsthöhe: 11,22 m Traufhöhe: 4,40 m
Antragseingang: 16.06.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Umbau u. Sanierung der ehem. Brauereischeune u. Einbau einer Wohnung:
Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO
Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet
Errichtung einer Zufahrt:
Nach Flächennutzungsplan Gebietscharakter: Grünfläche
Sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauBG
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: 2 nachzuweisen: 0
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: -/- Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die Stadt Bamberg hat mit Kaufvertrag vom 11.01.2010 das Anwesen Jakobsberg 25
Fl.-Nr. 2984 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 2985 an Herrn Uwe Dorbert veräußert. In dem Kaufvertrag enthalten war die Bestellung eines Geh- Fahr- und Leitungsrechtes entlang der östlichen Grundstücksgrenze des verbleibenden Restgrundstücks Fl.-Nr. 2985. Herr Dorbert darf auf dem vorgenannten Grundstücksstreifen auf seine Kosten eine Zufahrt zu seinem Anwesen Jakobsberg 25 herstellen. Der Zufahrtsweg ist aus naturschutzfachlicher Sicht mit einer max. Breite von 3,00 m als Schotterrasen bzw. Zwei-Spur-Weg mit Grasstreifen naturnah zu gestalten.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich