"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1226-62

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:
 

Der Bauherr plant bei der bestehenden Brauereischeune eine Dachsanierung durchzuführen und eine Wohnung im Dachgeschoss zu errichten. Das Erdgeschoss soll im Bestand erhalten bleiben. Eine Zufahrt zur Lorbersgasse wird auf dem städtischen Grundstück Fl.-Nr. 2985 an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet.

             

              Größe des bestehenden Bauvorhabens:

              Breite:              11,20 m              Länge:              15,50              Firsthöhe:   11,22 m    Traufhöhe:   4,40 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               16.06.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

Umbau u. Sanierung der ehem. Brauereischeune u. Einbau einer Wohnung:

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB i.V.m. § 4 BauNVO

                            Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet

 

Errichtung einer Zufahrt:

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB)

Nach Flächennutzungsplan – Gebietscharakter: Grünfläche

Sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauBG

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:    nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              2              nachzuweisen:              0

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:  -/-     Nachbargrundstück:  -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen
 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

              Besonderheiten:

Die Stadt Bamberg hat mit Kaufvertrag vom 11.01.2010 das Anwesen „Jakobsberg 25“

Fl.-Nr. 2984 und eine Teilfläche der Fl.-Nr. 2985 an Herrn Uwe Dorbert veräußert. In dem Kaufvertrag enthalten war die Bestellung eines Geh- Fahr- und Leitungsrechtes entlang der östlichen Grundstücksgrenze des verbleibenden Restgrundstücks Fl.-Nr. 2985. Herr Dorbert darf auf dem vorgenannten Grundstücksstreifen auf seine Kosten eine Zufahrt zu seinem Anwesen Jakobsberg 25 herstellen. Der Zufahrtsweg ist aus naturschutzfachlicher Sicht mit einer max. Breite von 3,00 m als Schotterrasen bzw. Zwei-Spur-Weg mit Grasstreifen naturnah zu gestalten.

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

Reduzieren

 

Loading...