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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5360-R4

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Beratungsfolge

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I. Einleitung

 

Voraussichtlich ab Mitte April wird die Untere Brücke im Herzen des Welterbes als niedrigschwellige und konsumfreie Begegnungsfläche im Mix der Aufenthaltsflächen für junge Menschen wegfallen. Mit Beginn der gastronomischen Nutzung der Unteren Brücke ab Mitte April bzw. spätestens mit Beginn der Bierkellersaison sollte eine niedrigschwellige und konsumfreie Ersatzfläche für junge Menschen zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Junge Initiative Bamberg hat dafür folgende Forderungen formuliert: Gesucht wird ein konkreter Alternativort, welcher kommerzfrei, zentral gelegen bzw. auch zu später Stunde per ÖPNV gut erreichbar, ausreichend beleuchtet und mit kostenlosen WCs sowie Sitzbänken ausgestattet ist. In einer Video-schalte mit der Jungen Initiative Bamberg wurden Flächen angesprochen und ausgelotet.

 

Sieben konkrete Flächen am Weegmannufer, am Regnitzufer, am Adenauerufer, am Margaretendamm sowie die Jahnwiese und die Wiese vor der Musikmuschel im Hain und die Erbaspitze haben sich herauskristallisiert, die weitgehend den Anregungen der jungen Menschen entsprechen und teilweise nur mit einer temporären Toilettenfläche (Wagen oder mobile Toiletten) ausgestattet werden müssten. Von ordnungsrechtlicher Seite gibt es demgegenüber massive Bedenken, die gegenüber den Vorteilen abgewogen werden müssten.

 

1. Potentielle alternative Aufenthaltsflächen

 

Fläche am Weegmannufer (Anlage 1)

 

a) Lage:

Die Fläche am Weegmannufer grenzt an den ehemaligen Busparkplatz der Landesgartenschau. Sie ist gut angebunden u.a. durch den Radweg von der Innenstadt zur Erbainsel. Sie liegt abseits von der Wohnbebauung und dennoch zentral.

 

b) Bewertung:

Die Fläche würde den Anforderungen an eine alternative Aufenthaltsfläche sehr gut entsprechen. Mit überschaubaren Kosten könnte sie niedrigschwellig angepasst werden.

 

An dieser Stelle ist noch ein Stromanschluss des Busparkplatzes Landesgartenschau vorhanden. Kosten entstehen für die private Stromverteilung. Es sind außerdem noch die Beleuchtungskabel vom Busparkplatz Landesgartenschau vorhanden. Mastleuchten sind noch zu stellen. Pro Mastleuchte fallen Kosten in Höhe von 2.500 Euro an.

 

Auch hier ist noch der Anschluss für die Toilettenanlage Busparkplatz Landesgartenschau vorhanden. Verlegen der privaten Trinkwasserleitung pro Meter ca. 100 Euro.

 

c) Kosten:

  • Toilettenwagen für 24 Wochen (Anfang Mai bis Ende September): rund 7.500 Euro
  • oder Mobile Toiletten ohne Wasseranschluss: 1 Stück, Anfang Mai bis Ende September: rund 850 Euro
  • eine Bank gemäß Anlage kostet rund 2.000 Euro. Die BSB kalkulieren meist mit 500 Euro Liefer-/Aufbaukosten.
  • Strom
  • Licht
  • Kosten für einen zusätzlichen Mülleimer inkl. Verankerung 200 Euro
  • Kosten für die Reinigungsstunde 47 Euro

 

Grobe Gesamtkalkulation: 15.000 Euro

 

 

Fläche am Adenauerufer (Anlage 2)

 

a) Lage:

Die Fläche am Adenauerufer neben dem Parkplatz an der Löwenbrücke wurde schon einmal für einen City Beach zur Verfügung gestellt. Sie ist gut angebunden u.a. durch Radwege und auch fußläufig sehr gut erreichbar. Sie liegt etwas abseits von der Wohnbebauung und dennoch zentral. Bei Betrieb des City Beach gab es dennoch vereinzelt Beschwerden wegen Lärm von der Wohnbebauung gegenüber.

 

b) Bewertung:

Die Fläche würde den Anforderungen an eine alternative Aufenthaltsfläche sehr gut entsprechen. Mit überschaubaren Kosten könnte sie niedrigschwellig angepasst werden.

 

Wasser kann am Margaretendamm entnommen werden (Tiefbau + Hausanschluss ca. 5.000 Euro).

 

Strom kann von der Umspannstelle Hallenbad entnommen werden. Kosten für Baustromverteilung + private Stromverteilung entstehen.

 

Licht kann vom Margaretendamm entnommen werden. Kosten pro Mast ca. 2.500 Euro, Kosten pro Meter Kabel im Tiefbau ca. 80 Euro.

 

c) Kosten entstehen analog zur Fläche am Weegmannufer.

 

 

Fläche am Margaretendamm (Anlage 3)

 

a) Lage:

Die Fläche am Margaretendamm ist neben dem Skatpark und unterhalb des Parkplatzes. Sie ist gut angebunden u.a. durch den Radweg von der Innenstadt zur Erbainsel. Sie liegt abseits von der Wohnbebauung und dennoch zentral.

 


b) Bewertung:

Die Fläche würde den Anforderungen an eine alternative Aufenthaltsfläche sehr gut entsprechen. Mit überschaubaren Kosten könnte sie niedrigschwellig angepasst werden.

 

Wasser kann am Margaretendamm entnommen werden (Tiefbau + Hausanschluss ca. 5.000 Euro).

 

Strom ist an dieser Stelle nicht vorhanden. Kann vom Margaretendamm entnommen werden. Kosten pro Mast ca. 2.500 Euro, Kosten pro Meter Kabel im Tiefbau ca. 80 Euro.

 

c) Kosten entstehen analog zur Fläche am Weegmannufer.

 

 

Fläche am Regnitzufer/Galgenfuhr (Anlage 4)

 

a) Lage:

Die Fläche am Regnitzufer an der Galgenfuhr wird heute schon stark genutzt. Sie ist gut angebunden u.a. durch den Radweg von der Innenstadt durch den Hain bzw. über die Schleuse Bug. Sie liegt abseits von der Wohnbebauung und dennoch zentral. Allerdings muss bedacht werden, dass der Heimweg vor allem für junge Frauen nachts durch den stockfinsteren Hain vielleicht als unangenehm empfunden werden könnte.

 

b) Bewertung:

Die Fläche würde den Anforderungen an eine alternative Aufenthaltsfläche recht gut entsprechen.

 

Die komplette Versorgung müsste allerdings aus Bughof kommen. Die Kosten liegen dabei bei mehreren 10.000 Euro.

 

c) Kosten entstehen analog zur Fläche am Weegmannufer.

 

 

Jahnwiese (Anlage 5)

 

a) Lage:

Die Jahnwiese im Hain wird schon heute für eine Vielzahl von Veranstaltungen und auch individuell sehr stark genutzt. Sie ist gut angebunden u.a. durch den Radweg von der Innenstadt durch den Hain bzw. über die Schleuse Bug. Sie liegt abseits von der Wohnbebauung und dennoch zentral.

 

b) Bewertung:

Die Fläche würde den Anforderungen an eine alternative Aufenthaltsfläche sehr gut entsprechen und wird schon heute genutzt. Schon heute gibt es hier ein Toilettenhaus, das kostenneutral bis 23 Uhr geöffnet werden könnte (derzeit nur bis 20:30 Uhr). Licht findet sich am Weg zu der Wiese.

 

Licht könnte von der Galgenfuhr kommen. Pro Mast 2.500 Euro + 80 Euro pro Meter Kabel.

 

c) Kosten entstehen analog zur Fläche am Weegmannufer.

 

 

Wiese an der Musikmuschel/Sonnentempel (Anlage 6)

 

a) Lage:

Inmitten des Hain gelegene Wiese neben dem Tennisclub Bamberg. Schon heute unterliegt die Wiese einem starken individuellen Nutzungsdruck. Sie ist gut angebunden u.a. durch den Radweg von der Innenstadt durch den Hain. Sie liegt inmitten der historischen Parkanlage.

 


b) Bewertung:

Die Fläche würde den Anforderungen an eine alternative Aufenthaltsfläche recht gut entsprechen. Allerdings ist der Naturschutz und auch der Denkmalschutz hier sehr hoch zu bewerten. Toiletten sind im Botanischen Garten vorhanden, die derzeit wegen verschiedentlicher Vandalismusschäden bereits gegen 17 Uhr schließen. Es müsste geprüft werden, ob man sie zumindest testweise bis 23 Uhr geöffnet hält. Die Toiletten des Tennisclubs werden bereits heute genutzt. Allerdings liegen sie direkt neben den Umkleidekabinen und können nur solange offen gehalten werden, solange die Gastronomie auch geöffnet hat. Ein individueller Zugang ist nicht zu generieren.

 

c) Kosten entstehen analog zur Fläche am Weegmannufer.:

  • Toilettenöffnungszeiten

 

 

Erbainsel (Anlage 7)

 

a) Lage:

Die Erbainsel unterliegt schon einem starken individuellen Nutzungsdruck. Sie ist gut angebunden u.a. durch den Radweg von der Innenstadt zur Erba.

 

b) Bewertung:

Die Fläche würde den Anforderungen an eine alternative Aufenthaltsfläche recht gut entsprechen.

 

c) Kosten entstehen analog zur Fläche am Weegmannufer.

 

 

Fazit:

 

Die Verwaltung schlägt vor, als alternative Aufenthaltsfläche testweise das Gebiet am Weegmannufer auszugestalten, da dort mit den geringsten Kosten zu rechnen ist. Zudem ist sie optimal gelegen und angebunden. Die Verwaltung wird das Konzept zeitnah in einer öffentlichen Bürgerbeteiligungsveranstaltung vorstellen.

 

 

2. ModelSpace

 

Geprüft werden soll auch die Initiative ModelSpace. Der Vergleich mit der Berliner Situation ist allerdings eher schwierig, da dort vielfach Leerstand herrscht und Flächen im öffentlichen Raum brach liegen und dort viele illegale Partys und Veranstaltungen mit Veranstaltern stattfinden. Illegale Partys sind in Bamberg allerdings nicht das Problem. Ungeachtet dessen sollen die Ergebnisse aus Berlin in die Gesamtbetrachtung mit einfließen.

 

Ganz im Sinne von ModelSpace, das allerdings noch ein deutlich vereinfachteres Verwaltungshandeln vorsieht, hat das Kulturamt schon 2020 aufgrund der Intitiative "Kultur braucht Raum" Veranstaltungssäle und Räumlichkeiten sowie Flächen im öffentlichen Raum aufgelistet und im Internet veröffentlicht, die in Bamberg für kulturelle Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

 

https://www.stadt.bamberg.de/B%C3%BCrgerservice/%C3%84mter-A-Z/Kulturamt_/Kulturamt/index.php?La=1&object=tx,3267.515.1&kat=&kuo=2&sub=0&NavID=1829.365&La=1

 

 

Mögliche Flächen für kulturelle Nutzung im öffentlichen Raum

 

Im öffentlichen Raum können (Grün-)Flächen im Einzelfall für eine kulturelle Veranstaltung genutzt werden. Auf Bambergs Grünflächen finden bereits heute viele Veranstaltungen aller Art statt. Klare Nutzungsschwerpunkte bilden hierbei die Jahnwiese, der Hain und der Erba-Park.

 


Die Jahnwiese ist neben dem Maxplatz derzeit die einzige Location, auf der Großveranstaltungen stattfinden können. Um die Wiese zu schonen und um dem Umweltschutz aufgrund der direkten Benachbarung zum Hain Rechnung zu tragen, beschloss der Stadtrat allerdings im Jahr 2019, dass die Anzahl von Veranstaltungen auf 10 pro Jahr begrenzt wird und dass künftig nur solche Veranstaltungen auf der Jahnwiese stattfinden dürfen, die für die Wiese verträglich sind. Unzulässig sind z.B. größere Volksfeste, Feste mit Fahrgeschäften oder Zirkusveranstaltungen.

 

Für den Hain gelten ebenfalls Auflagen. Aufgrund seines Schutzstatus als europäisches FFH-Schutzgebiet und als geschützter Landschaftsbestandteil dürfen im Hain keine Großveranstaltungen, Volksfeste, laute Musikveranstaltungen u. ä. stattfinden.

 

Die Übersicht der Grünflächen gibt einen Überblick über die derzeit wichtigsten Veranstaltungsorte im öffentlichen Raum. Die Angabe der nach unserem Ermessen maximalen Teilnehmerzahl basiert auf Schätzungen und auf den Teilnehmerzahlen vergangener Veranstaltungen. Daneben stehen außerdem noch für eine kulturelle Nutzung im öffentlichen Raum grundsätzlich zur Verfügung: Maximiliansplatz, der Bereich um den Gabelmannbrunnen, Troppauplatz, der städtische Bereich am Domplatz und der Wasserspielplatz an der Promenade.

 

 

Leitfaden für Zwischennutzungen zu Kulturzwecken

 

Ebenfalls 2020 wurde ein neuer Leitfaden für Zwischennutzungen veröffentlicht, der Kulturschaffenden Hilfe und Anleitung bietet und die Antragsstellung deutlich vereinfacht. Wenn ein Ort, Raum oder Gebäude gefunden wurde, ist immer notwendig, dass möglichst frühzeitig - vor Beginn der Nutzung - geeignete Planunterlagen beim Bauordnungsamt eingereicht werden:

 

Zunächst muss ein formloser Antrag mit Betriebskonzept gestellt werden.

 

Es schließt sich eine Prüfung der Örtlichkeit an.

 

Eine Genehmigung erfolgt nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) durch das Ordnungsamt, wenn es sich um einmalige Events von kürzerer Dauer handelt - das Bauordnungsamt liefert die baurechtliche Prüfung zu.

 

In den anderen Fällen ist eine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt selbst nötig, in der auch die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) eine Rolle spielen kann. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherheitslage für die Benutzer genauso wie auch Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Geprüft wird deshalb regelmäßig vor allem:

 

  • Brandschutz/Rettungswege, Wasserversorgung
  • Toilettensituation
  • Ausgehende Emissionen (vor allem Lärm)
  • Stellplatzsituation für Pkw und Fahrräder

 

Wenn für bestimmte Örtlichkeiten die Zustimmung für die grundsätzliche Nutzbarkeit von der Bauordnung erteilt wird, werden vom Ordnungsamt nur noch veranstaltungsspezifische Vorgaben geprüft, z.B. ob Art und Zeitraum der Veranstaltung mit dem Immissionsschutz kollidieren. Natürlich kann es auch schon bei der bauordnungsrechtlichen Einschätzung zum Ausscheiden von bestimmten Veranstaltungsformen kommen, beispielsweise für Konzerte.

 

Die Stadt Bamberg hat in den vergangenen Jahren immer wieder Räume und Flächen im öffentlichen Raum außer der Reihe und teils kostengünstig zur Verfügung gestellt. Stets im Gespräch ist die Stadt Bamberg zum Beispiel mit den Verantwortlichen des Kontaktfestivals und machbar e.V., dem Theater im Gärtnerviertel, Chapeau Claque, dem Wildwuchs Theater oder dem Verein Bamberger Festivals e.V., die regelmäßig aktiv nach speziellen Gebäuden oder Orten nachfragen. Kulturamt, Amt für Wirtschaft und Konversionsmanagement fungieren dann als Dienstleister, stellen Kontakte her und unterstützen gegebenenfalls bei den Vertragsverhandlungen. Auf diese Art und Weise konnten bereits etliche Zwischennutzungen realisiert werden.

 

3. Kulturveranstaltungen

 

Metalluk-Gelände - Kontakt

 

Dem Kulturreferat ist es gelungen die Veranstalter:innen des Kontaktfestivals als Kooperationspartner für eine kulturelle Zusammenarbeit im Metalluk-Gelände zu gewinnen. Dort wird in diesem Jahr das Kontaktfestival stattfinden. Im Anschluss wird eine grobe Infrastruktur stehen bleiben, die in der Folge in Absprache zwischen Stadt und Kontakfestival auch anderen Veranstalter:innen zur Verfügung gestellt werden kann, z. B. für Musikveranstaltungen, Pop Up Clubs und ähnliches. Erste Veranstalter haben sich bereits an die Stadt Bamberg gewandt und zeigen sich hoch interessiert an der Zusammenarbeit. Die Stadt übernimmt anteilig Kosten der Erschließung durch Strom und zahlt einen noch zu vereinbarenden Beitrag an Kontakt zur Umsetzung der Kooperation.

 

Nachsommer

 

Der Nachsommer kann unter Nicht-Coronabedingungen nicht mehr vom Kulturamt geleistet werden. Das Kulturreferat hat Kontakt zu professionellen Veranstaltern aufgenommen, die den Nachsommer zukünftig durchführen könnten. Die Gespräche laufen derzeit. Die behördlichen Auflagen bei Nutzungen innerhalb einer rentablen Größenordnung sind allerdings sehr hoch.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

2. Der Stadtrat stimmt der Priorisierung der Fläche am Weegmannufer grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung, die dazu notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

3. Der Stadtrat begrüßt die vorgeschlagene Kooperation mit dem Kontaktfestival.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept einer Alternativfläche am Weegmannufer zeitnah in einer öffentlichen Bürgerbeteiligungsveranstaltung vorzustellen.

5. Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch die Regierung von Oberfranken, sollen die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 3-30-300-9603 0 für die Kooperation mit dem Kontaktfestival und für Infrastrukturmaßnahmen am Weegmannufer verwendet werden, die im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan als „Konzept 2022“ vermerkt sind.

6. Die Anträge der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 22.03.2022 und von FW-BuB-FDP-Stadtratsfraktion vom 03.04.2022 sind damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von mindestens 10.000 Euro für die Deckung über die Haushaltsstelle 3-30-300-9603 0 im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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